Ausbildung
Werkstoffprüfer/-in
Werkstoffprüfer/-innen führen physikalisch-technische und mechanisch-technologische Untersuchungen durch. Sie prüfen Werkstoffe und Produkte nach verschiedenen zerstörenden und zerstörungsfreien Verfahren. Je nach Fachrichtung arbeiten sie mit metallografischen, materialografischen oder analytischen Methoden. Sie präparieren Werkstoffproben, erfassen Messdaten und werten diese aus. Außerdem prüfen sie Prüfeinrichtungen, kalibrieren und warten diese. Gemeinsam mit Fachleuten analysieren sie Werkstoffmängel und entwickeln Maßnahmen zur Fehlervermeidung. Sie dokumentieren ihre Ergebnisse und erstellen aussagekräftige Berichte.
Fachrichtungen
Fachrichtung Metalltechnik: Werkstoffprüfer/-innen arbeiten bei Stahlwerken, Gießereien, in der metallverarbeitenden Industrie sowie im Maschinen-, Automobil- und Schiffsbau, in der Energiewirtschaft und Luft- und Raumfahrt
Fachrichtung Kunststofftechnik: Sie arbeiten in der kunststofferzeugenden und kunststoffverarbeitenden Industrie sowie in Unternehmen der Luftfahrt, des Automobil-, Eisenbahn- und Schiffsbaus
Fachrichtung Systemtechnik: Sie führen Prüfungen an wechselnden Einsatzorten durch und arbeiten bei Dienstleistungsunternehmen, in der chemischen Industrie, bei Herstellern von Fahrzeugen, Maschinen und Kraftwerken sowie in der Luft- und Raumfahrt
Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik: Werkstoffprüfer/-innen planen und führen Wärmebehandlungsprozesse durch, prüfen Werkstoffe vor und nach der Behandlung und analysieren Werkstoffeigenschaften. Sie arbeiten in Härtereien und bei Herstellern von Anlagen, Maschinen, Automobilen, Schiffen und Flugzeugen.
Bewerber sollten gute Noten in Mathematik und Physik haben, sich für Technik interessieren und sehr sorgfältig arbeiten.
Rechtsgrundlagen
Den rechtlichen Rahmen wie die Ausbildungsverordnung für die Ausbildung beziehungsweise Umschulung erhalten Sie, sortiert nach den Fachrichtungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung:
- Fachrichtung Metalltechnik
- Fachrichtung Kunststofftechnik
- Fachrichtung Systemtechnik
- Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik
Die Prüfungsordnung bildet den rechtlichen Rahmen für die Ablegung der Prüfung.
Zusätzlich gelten folgende Richtlinien:
Beratung & Unterstützung
Unsere Ausbildungsberater sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie in Betracht ziehen auszubilden. Wir informieren, beraten und begleiten Sie von der Idee bis zur bestandenen Abschlussprüfung.
Wir klären mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder andere Kooperationsformen in Frage kommen, beraten Sie beim Finden der passenden Berufsbilder, der Planung der Ausbildungsabschnitte und begleiten Sie bei der Durchführung der Ausbildung, sollten sich Fragen oder Herausforderungen ergeben.
Sie wollen ausbilden? Hier die wichtigsten Informationen, wie Sie zum Ausbildungsbetrieb werden.
Die Ausbildungsberater unterstützen außerdem Betrieb und Auszubildende, bestehende Konflikte einvernehmlich zu lösen. Gelingt dies nicht, ist der nächste Schritt, eine Einigungsverhandlung bei der IHK Aachen zu beantragen.
Um Jugendliche ohne oder mit schwachem Schulabschluss oder Jugendliche mit Migrationshintergrund in ihrer Ausbildung zu unterstützen, können Sie als zusätzliche Unterstützung auf die Assistierte Ausbildung zurückgreifen.
Struktur
Es bestehen vier Möglichkeiten, um den Abschluss zu erreichen:
- Duale Berufsausbildung
- Teilzeitausbildung
- Umschulung
- Externenprüfung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre.
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden.
Darunter zählen unter anderem: Verlängerung, Verkürzung, vorzeitige Zulassung.
Abschlussprüfung Teil 1:
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet die Teil 1 Prüfung statt (Termin im Frühjahr).
Die Anmeldung erhalten die Ausbildungsbetriebe ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per Post.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per Post versendet.
Abschlussprüfung Teil 2:
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Anmeldung erhalten die Ausbildungsbetriebe circa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per Post.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden circa vier Wochen vor den Terminen per Post versendet. Zur mündlichen/praktischen Prüfung erfolgt der Versand der Einladung circa eine Woche nach der schriftlichen Prüfung an den Ausbildungsbetrieb.
Die schriftlichen Prüfungstermine werden bundeseinheitlich festgelegt. Über den Zeitraum der mündlichen/praktischen Prüfungen werden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung informiert.
Prüfungsvorbereitung
Um sich optimal auf die Prüfungen vorzubereiten können Sie verschiedene Prüfungs- und Lernmaterial kostenpflichtig beim Christian-Verlag bestellen.
Zusätzlich finden Sie bei den IHK-Kollegen der freien Weiterbildung, im Weiterbildungsinformationssystem (WIS) sowie bei Berufsschulen verschiedene Vorbereitungskurse auf die Prüfung.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Im Deutschen beziehungsweise Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Abschluss befindet sich auf Stufe vier.
Fortbildungsprüfungen
Nach Abschluss der Prüfung gibt es verschiedene Fortbildungsprüfungen und Zusatzqualifikationen.
Ihnen fehlen noch Informationen?
Schauen Sie gerne in unsere FAQ "Alles über Ausbildungsprüfungen". Dort finden Sie hilfreiche Antworten.