Ausbildung
Fachkraft im Fahrbetrieb
Fachkräfte im Fahrbetrieb fahren Busse, Straßenbahnen oder U-Bahnen für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie kümmern sich um optimale Fahrzeug- und Personaleinsätze und auch um Betriebssicherheit und Sauberkeit der Fahrzeuge. Beratung der Kunden über Tarife und Verbindungen - bei Bedarf auch in einer Fremdsprache - gehört ebenso zu den Aufgaben wie Entschärfung von Konfliktsituationen. Sie wirken auch an Kalkulationen, Abrechnungen oder Kundenbefragungen mit und entwickeln neue Kundenangebote. Bewerber sollten bereit sein, Verantwortung für die Fahrzeuge und Menschen zu übernehmen, in der Lage sein, eigenständig sowie nach Vorgaben zu arbeiten und gut mit Menschen umgehen können.
Rechtsgrundlagen
Den rechtlichen Rahmen wie die Ausbildungsverordnung für die Ausbildung beziehungsweise Umschulung erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufungsbildung.
Die Prüfungsordnung bildet den rechtlichen Rahmen für die Ablegung der Prüfung.
Zusätzlich gelten folgende Richtlinien:
Beratung & Unterstützung
Unsere Ausbildungsberater sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie in Betracht ziehen auszubilden. Wir informieren, beraten und begleiten Sie von der Idee bis zur bestandenen Abschlussprüfung.
Wir klären mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder andere Kooperationsformen in Frage kommen, beraten Sie beim Finden der passenden Berufsbilder, der Planung der Ausbildungsabschnitte und begleiten Sie bei der Durchführung der Ausbildung, sollten sich Fragen oder Herausforderungen ergeben.
Sie wollen ausbilden? Hier die wichtigsten Informationen, wie Sie zum Ausbildungsbetrieb werden.
Die Ausbildungsberater unterstützen außerdem Betrieb und Auszubildende, bestehende Konflikte einvernehmlich zu lösen. Gelingt dies nicht, ist der nächste Schritt, eine Einigungsverhandlung bei der IHK Aachen zu beantragen.
Um Jugendliche ohne oder mit schwachem Schulabschluss oder Jugendliche mit Migrationshintergrund in ihrer Ausbildung zu unterstützen, können Sie als zusätzliche Unterstützung auf die Assistierte Ausbildung zurückgreifen.
Struktur
Es bestehen vier Möglichkeiten, um den Abschluss zu erreichen:
- Duale Berufsausbildung
- Teilzeitausbildung
- Umschulung
- Externenprüfung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden.
Darunter zählen unter anderem: Verlängerung, Verkürzung, vorzeitige Zulassung.
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt (Termin im Frühjahr). Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per Post.
Abschlussprüfung:
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Anmeldung erhalten die Ausbildungsbetriebe ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per Post.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per Post versendet. Zur mündlichen/praktischen Prüfung erfolgt der Versand der Einladung ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung an den Ausbildungsbetrieb.
Die schriftlichen Prüfungstermine werden bundeseinheitlich festgelegt. Über den Zeitraum der mündlichen/praktischen Prüfungen werden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung informiert.
Prüfungsvorbereitung
Um sich optimal auf die Prüfungen vorzubereiten können Sie verschiedene Prüfungs- und Lernmaterial kostenpflichtig beim Christian-Verlag bestellen.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Im Deutschen beziehungsweise Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Abschluss befindet sich auf Stufe vier.
Fortbildungsprüfungen
Nach Abschluss der Prüfung gibt es verschiedene Fortbildungsprüfungen und Zusatzqualifikationen.