Ausbildungsvertrag

Neuer Musterausbildungsvertrag seit Januar 2021 verpflichtend

Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes verpflichtet der Gesetzgeber die Kammern seit dem 1. Januar 2021 die BA - Betriebsnummern bei der Registrierung der Ausbildungsverträge zu erheben. Aus diesem Grund bitten wir unsere Ausbildungsbetriebe, ab sofort unseren neuen Ausbildungsvertrag mit den gesetzlich vorgeschriebenen  Änderungen  des Berufsbildungsgesetzes zu verwenden.

Was ist eine BA (Bundesagentur für Arbeit) - Betriebsnummer?

Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung. Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Allen Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, liegt die Betriebsnummer bereits vor.
Um Nachfragen bei der Eintragung von Ausbildungsverträgen zu vermeiden, können Sie uns Ihre Betriebsnummer auch vorab per Mail gemeinsam mit Ihrer Ident-Nr der IHK Aachen unter pao@aachen.ihk.de mitteilen.