Kohlenstoff­grenzausgleichs­mechanismus (CBAM) - regelmäßige Netzwerktreffen

Aktuelles über CBAM – regelmäßige Netzwerktreffen

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz bietet Ihnen das CBAM-Netzwerks als Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Best-Practices. Wir laden Sie ein, sich aktiv zu beteiligen, um von den Erkenntnissen und Erfahrungen unserer Mitglieder zu profitieren und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen des CBAM zu entwickeln. Informationen zu kommenden Veranstaltungen, Terminen und Meetings im Rahmen unseres CBAM-Netzwerks finden Sie auf der Webseite der IHK Koblenz.

Allgemeine Informationen über CBAM

Am 17. August 2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Es ist ein Teil des europäischen „Fit for 55“-Pakets.
Der Übergangszeitraum läuft vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2025. Zu Beginn sehen vereinfachte Regeln des CBAM eine quartalsjährliche Meldepflicht vor. Die erste Meldung war im Januar 2024 abzugeben. Diese Regeln sollen schrittweise verschärft werden. Ab 1. Januar 2026 beginnt die Regelphase. Dann werden Einfuhren nur noch von zugelassenen CBAM – Anmeldern (Antrag auf Zulassung ab 01.01.2025) und mit CBAM-Zertifikaten möglich sein. Parallel dazu, soll die Zuteilung der kostenlosen Emissionszertifikate für die betroffenen Sektoren abgeschafft werden. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll.
Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) soll parallel zum EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) bestehen und einen CO2-Zoll für importierte Waren widerspiegeln, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. Falls der Einführer nicht in der EU ansässig ist, muss der indirekte Zollvertreter den Antrag stellen und somit kommen auch auf die Logistikbranche neue Aufgaben hinzu. Zudem soll es die bisherigen EU-Mechanismen zur Verhinderung von Carbon Leakage, insbesondere die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten, ersetzen.
Erfasst werden sollen vor allem Produkte aus kohlenstoffintensiven Sektoren. Dazu zählen:
  • Eisen und Stahl,
  • Zement,
  • Düngemittel,
  • Aluminium,
  • Elektrizität und
  • Wasserstoff.
Auch die indirekten Emissionen werden in die Verordnung einbezogen.
In Deutschland ist die zuständige Stelle die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).