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Beitrag und Finanzen

Infos zum IHK-Beitrag

Im IHK-Gesetz ist geregelt, dass die Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer – soweit diese nicht anderweitig gedeckt sind – durch die Beiträge der Kammerzugehörigen aufgebracht werden. Grundsätzlich ist jedes IHK-zugehörige Unternehmen beitragspflichtig und soll mit einem Anteil gemessen an seiner Leistungsfähigkeit an der IHK-Finanzierung beteiligt werden. 
Hier können Sie Ihren Beitrag über unsere Excel-Tabelle berechnen:
Sie können den Beitrag auch bequem per Lastschrift zahlen. Hier geht’s zum SEPA-Lastschriftformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB).

Video: IHK Beitrag erklärt


Infos zu den IHK-Finanzen

Die Vollversammlung der IHK beschließt jährlich eine Wirtschaftssatzung mit Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzrechnung). In der Wirtschaftssatzung sind unter anderem die Höhe der Grundbeiträge und der Umlagehebesatz für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgeschrieben. Der Jahresabschluss der IHK wird von der Rechnungsprüfungsstelle der IHKs aus Bielefeld im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) als Rechtsaufsicht geprüft.