Handwerkerparkausweis

Die Städte Wiesbaden und Mainz beteiligen sich an der Vereinbarung zum regionalen Handwerkerparkausweis der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt Rhein­Main). Der Regionale Handwerkerparkausweis berechtigt fast im gesamten Rhein-Main-Gebiet (nicht in Aschaffenburg) zum Parken:
  • im eingeschränkten Haltverbot/ Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs.1 StVO)
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen, soweit dann ein Fahrzeug mit 2,55 m Breite noch passieren kann (Zeichen 325 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs.2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs.1b StVO)
Antragsberechtigt sind Handwerker und Mitgliedsunternehmen der IHK, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen. Anträge müssen in der Gemeinde gestellt werden, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.