FAQ zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Was ist der Bundesverkehrswegeplan?

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das wichtigste Planungs- und Steuerungsinstrument für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Er umfasst alle Verkehrsträger: Schiene, Straße und Wasserstraße. Alle 10 bis 15 Jahre wird der BVWP vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgestellt. Der BVWP hat einen Planungshorizont von 2016 bis 2030. Erstmals konnte die Öffentlichkeit Anmerkungen zum Bundesverkehrswegeplan äußern. Nach Auswertung der Einsenungen hat das Bundeskabinett am 3. August 2016 den Bundesverkehrswegeplan mit aktualisierten Projektlisten verabschiedet. Ende 2016 wurden die Ausbaugesetze mit Bedarfsplänen vom Bundestag verabschiedet und die Aufnahme konkreter Projekte in die Bedarfspläne beschlossen. Vor dem Baubeginn durchlaufen die Projekte ein meist mehrjähriges Planungsverfahren.

Wie hoch sind die geplanten Investitionen?

Der BVWP 2030 hat ein Volumen von 269,6 Milliarden Euro: für Investitionen in laufende Projekte, in Erhaltung und Ersatz sowie in Aus- und Neubau. Der Schwerpunkt liegt auf dem Erhalt. Vor allem sollen Hauptachsen und Knoten gestärkt und Engpässe beseitigt werden. 75 Prozent der Investitionen in Straßenaus- und -neubau gehen in großräumig wirksame Projekte, 25 Prozent in die regionale Erschließung. Auf Autobahnen sollen Engpässe auf einer Strecke von 1.700 Kilometern beseitigt werden, auf der Schiene sind es 700 Kilometer. | nach oben

Welche Projekte werden in den Plan aufgenommen?

Das Bundesverkehrsministerium bewertet die Vorhaben auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030. Für jedes der knapp 2.400 angemeldeten Projekte hat das Ministerium ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) errechnet. Außerdem fließen Umweltaspekte sowie die raumordnerische und städtebauliche Bedeutung des Vorhabens ein. Das Ministerium hat allen angemeldeten Projekten Dringlichkeitsstufen zugeordnet: knapp 1.000 Vorhaben wurden in den Kategorien Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung (VB-E) und Vordringlicher Bedarf (VB) eingestuft – sie sollen bis 2030 umgesetzt werden. Für Projekte im Weiteren Bedarf (WB) sind die Realisierungschancen bis 2030 gering. Für einige Projekte sieht das Ministerium keinen Bedarf. | nach oben

Wie geht es weiter?

Erstmals konnte die Öffentlichkeit Anmerkungen zum Bundesverkehrswegeplan äußern. Nach Auswertung der Einsendungen hat das Bundeskabinett am 3. August 2016 den Bundesverkehrswegeplan mit aktualisierten Projektlisten verabschiedet. Ende 2016 hat der Bundestag die Ausbaugesetze mit Bedarfsplänen verabschiedet und die Aufnahme konkreter Projekte in die Bedarfspläne beschlossen. Vor dem Baubeginn durchlaufen die Projekte ein meist mehrjähriges Planungsverfahren. | nach oben

Welche Hindernisse gibt es für die Umsetzung der Projekte?

Besonders die Projekte der Kategorien VB-E und VB sollen innerhalb der nächsten 15 Jahre auch tatsächlich umgesetzt werden. Beim Bundesverkehrswegeplan 2003 war dies allerdings nicht gelungen. Als Hindernis könnten sich mangelnde Planungskapazitäten in den Auftragsverkehrsverwaltungen der Länder (Hessen Mobil) und bei der DB Netz AG erweisen. Problematisch ist weiterhin, dass die geplanten Investitionssummen jährlichen Haushaltsbeschlüssen unterliegen. | nach oben

Was steht für die Region Wiesbaden auf dem Plan?

In Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis und Hochheim wurden neun Straßen- und zwei Schienenprojekte sowie ein Wasserstraßenprojekt angemeldet. Chancen auf eine Realisierung bis 2030 haben acht der Straßenprojekte, eines der Schienen- sowie das Wasserstraßenprojekt – diese sind in die Kategorien Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung und Vordringlicher Bedarf eingestuft. Das Investitionsvolumen für die Straßenprojekte beträgt 365,4 Millionen Euro, davon 191,3 Millionen Euro für den Aus- und Neubau und 174,1 Millionen Euro für Erhaltung. Das Volumen der Projekte im Weiteren Bedarf beläuft sich auf 383,4 Millionen Euro. | nach oben