EU-Förderprogramm für klimaneutrale Technologien
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) die einen Hauptsitz in einem berechtigten Land haben. Begünstigte und angeschlossene Unternehmen müssen sich, bevor sie einen Förderantrag stellen, in ein Teilnehmerregister eintragen.
Was wird gefördert?
Die Themen sollen darauf abzielen, kohlenstoffarme Technologien und Prozessen zu unterstützen und voranzutreiben, um den Klimawandel in den in Anhang I und Anhang III aufgeführten Sektoren für die EU ET-Richtlinie 2003/87/EC erheblich zu mildern und nachhaltige Entwicklung und technologische Führung in Europa zu fördern.
Aktivitäten, die finanziert werden können:
Innovation bei kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen:
- Aktivitäten, die Innovationen bei kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen in Sektoren unterstützen, die in Anhang I und Anhang III für die EU ETS-Richtlinie 2003/87 aufgeführt sind, einschließlich Projekte in der Elektrifizierung und Energieeffizienz innerhalb von industriellen Prozessen und Energiesystemen; Aktivitäten, die umweltbewusste Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU) beinhalten, die signifikant erheblich sind bei der Minderung des Klimawandels; Entwicklung von Produkten, die kohlenstoffintensive ersetzen und die in Anhang I aufgeführten Sektoren der EU-ET-Richtlinie erzeugt werden.
Kohlenstoffdioxid - Carbon Capture and Storage (CCS):
- Aktivitäten, die den Bau und den Betrieb von Projekten unterstützen, die sich auf die umweltbewusste Erfassung und geologische Speicherung von CO2 (CCS) konzentrieren
Innovative Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicher:
- Aktivitäten, die den Bau und den Betrieb von innovativen Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicher unterstützen
Wasserstoffverbrauch in der Industrie (Wasserstoffverbrauch als Energieträger, Reduktionsmittel oder Ausgangsmaterial) und Wasserstoffproduktionsprojekte mit einem ausreichenden Grad an Innovation können unter diesen Themen finanziert werden. Interessenten für Projekte, die reife Elektrolyseurtechnologien für die Herstellung von RFNBO -Wasserstoff installieren und betreiben wollen, ohne zusätzliche relevante Innovationen bei der Verwendung des produzierten Wasserstoffs, mögen sich für den Innovationsfondsauktions-Aufruf für RFNBO -Wasserstoff zu bewerben.
Wie werden die Vorhaben finanziert?
Das geschätzte verfügbare Abrufbudget beträgt 2,4 Milliarden Euro. Der Betrag kann maximal um 40 Prozent erhöht werden. Spezifische Budgetinformationen pro Thema finden man in einer Tabelle auf Seite 11 des Calls.
Wie funktioniert’s?
Vorschläge müssen bis zum 24. April 2025 (17 Uhr CET) über das elektronische Einreichungssystem auf der Seite EU Funding & Tenders Portal (Abschnitt Start submission) eingereicht werden. Vorschläge (einschließlich Anhänge und unterstützender Dokumente) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare vorgelegt werden. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen und alle erforderlichen Anhänge und unterstützenden Dokumente enthalten. Die angeforderten Dokumente werden im Call auf den Seiten 12 f. aufgelistet.
Über den Innovfund Helpdesk lassen sich Fragen zur Call-Dokumentation, Anwendung und Bewerbung stellen.
Zu den Förderprogrammen: Calls for proposals | EU Funding & Tenders Portal
Zu den Förderprogrammen: Calls for proposals | EU Funding & Tenders Portal