Messen und Ausstellungen
Die Aussteller und Anbieter auf Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten sind von bestimmten Beschränkungen (z.B. Ladenöffnungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Gewerbeanmeldung) befreit, wenn die betreffende Veranstaltung von der jeweils zuständigen Behörde festgesetzt worden ist. Die Marktpriviliegien ergeben sich aus der Gewerbeordnung.
Die IHK stellt ein Merkblatt zur Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB) zur Verfügung.