Messen und Ausstellungen

Die Aussteller und Anbieter auf Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten sind von bestimmten Beschränkungen (z.B. Ladenöffnungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Gewerbeanmeldung) befreit, wenn die betreffende Veranstaltung von der jeweils zuständigen Behörde festgesetzt worden ist. Die Marktpriviliegien ergeben sich aus der Gewerbeordnung.