Vollversammlung = Die Wirtschaft wählt ihre Interessenvertreter

Die Vollversammlung heißt auch „Parlament der Wirtschaft“. Sie ist das wichtigste Gremium der IHK, das aus den gewählten Unternehmer:innen aus Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis und Hochheim besteht. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, legt die wirtschaftspolitischen Positionen sowie die Forderungen an die Politik fest und genehmigt den Haushaltsplan.
Unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz: Jedes Unternehmen aus Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis und Hochheim hat eine Stimme, mit der die kandidierenden Unternehmer:innen in die IHK-Vollversammlung gewählt werden können.
Nein, siehe oben.
Die Wahl findet alle fünf Jahre statt, die letzte Wahl fand im Februar 2024 statt.
Jedes Mitgliedsunternehmen der IHK erhält die Wahlunterlagen automatisch per Post. Der Stimmzettel kann portofrei an die IHK zurückgesendet werden.
Die Ausschüsse bestehen aus Vollversammlungsmitgliedern und weiteren Unternehmensvertretern, welche die Vollversammlung zu Fachfragen beraten. Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach der Dringlichkeit der anstehenden Themen.
... besteht aus herausragenden Unternehmer:innenpersönlichkeiten, die an den Sitzungen der Vollversammlung beratend teilnehmen.
Der/die Präsident:in vertritt die IHK gemeinsam mit dem/der Hauptgeschäftsführer:in und leitet die Sitzungen des Präsidiums und der Vollversammlung. Die fünf Vizepräsidenten legen die Arbeitsschwerpunkte der IHK fest, beraten über den Haushalt und bereiten die Beschlüsse der Vollversammlung vor.
... finden vier Mal im Jahr statt.