Unser Logo ist jetzt um 27 Prozent kürzer, denn: 27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Nur mit ihnen kommen wir auf 100 Prozent. Mit der vorübergehenden Logoumgestaltung setzen wir ein Zeichen für Weltoffenheit in der Wirtschaft. Jeder kann mitmachen.
Nr. 585858

Korrektur des Beitragsbescheids für Handelsregisterfirmen

Die Berechnung der IHK-Beiträge erfolgt auf der Grundlage der von Ihrem Finanzamt festgesetzten Höhe Ihrer gewerblichen Einkünfte. Bei einer vorläufigen Veranlagung erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Liegt Ihnen ein aktuell geänderter Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt vor? Dann beantragen Sie hier eine Beitragskorrektur und fügen uns die entsprechenden Nachweise als Datei bei (pdf, jpeg).
Sie möchten die Höhe Ihrer vorläufigen Veranlagung anpassen? Dann teilen Sie uns hier die Bemessungsgrundlage für die Korrektur mit.