Achtung! Aktuell befinden sich Mails im Namen der Industrie- und Handelskammer im Umlauf mit dem Zweck, Daten von Mitgliedsunternehmen zu erschleichen. Diese E-Mails stammen NICHT von der IHK Wiesbaden. Bitte klicken Sie NICHT auf den darin enthaltenen Link. Zudem weisen wir auf mögliche Betrugsversuche per Telefon hin. Auch hier geben sich Anrufer als Mitarbeitende der IHK aus und versuchen, an Daten zu gelangen oder Überweisungen auszulösen.
Nr. 585858

Korrektur des Beitragsbescheids für Handelsregisterfirmen

Die Berechnung der IHK-Beiträge erfolgt auf der Grundlage der von Ihrem Finanzamt festgesetzten Höhe Ihrer gewerblichen Einkünfte. Bei einer vorläufigen Veranlagung erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Liegt Ihnen ein aktuell geänderter Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt vor? Dann beantragen Sie hier eine Beitragskorrektur und fügen uns die entsprechenden Nachweise als Datei bei (pdf, jpeg).
Sie möchten die Höhe Ihrer vorläufigen Veranlagung anpassen? Dann teilen Sie uns hier die Bemessungsgrundlage für die Korrektur mit.