Informationen zu Prüfungen

Alle Prüfungen finden weiterhin statt!
Aus- und Weiterbildungsprüfungen sowie Sach- und Fachkundeprüfungen: Finden die IHK-Prüfungen trotz “Lockdown” statt?
In Hessen gelten verschärfte Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die angesetzten IHK-Prüfungen fallen nicht unter die Maßnahmen und finden wie geplant statt. Eine eigene Rechtsgrundlage für die Prüfungen in der hessischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist vorhanden.

Wie wird der Infektionsschutz der Prüfungsteilnehmer gewährleistet?
Die Gesundheit der Teilnehmer hat höchste Priorität. Die IHK hat dazu ein mehrstufiges Sicherheitspaket erarbeitet. Wer einer Risikogruppe angehört, muss nicht an der Prüfung teilnehmen, kann dies aber freiwillig tun. Wir haben unser Hygienekonzept sehr sorgfältig ausgearbeitet und bitten nun alle Prüfungsteilnehmer:innen sich an die Regeln zu halten und mit zu helfen:
  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten, sofern prüfungstechnisch möglich. 
  • Mund-Nase-Masken („medizinischen Mundschutz“ oder FFP2 – Masken) bitte selbst mitbringen und immer tragen, auch während der Prüfung! 
  • Allgemeine Husten- und Niessetikette.
  • Auch an die Prüfungsteilnehmer geht die dringende Aufforderung, sich angesichts der anstehenden Prüfungen insbesondere an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird. 

Ist für die Teilnahme an der Prüfung ein Test notwendig?
  • An allen Prüfungsorten gilt die 3-G-Regel

Wie verhalte ich mich, wenn ich mich am Prüfungstag krank fühle oder Krankheitssymptome zeige?
  • Sollten Sie sich am Prüfungstag krank fühlen oder Krankheitssymptome zeigen, bleiben Sie bitte zuhause und kommen Sie nicht zum Prüfungsort! Setzen Sie sich in diesem Fall mit derjenigen Person in Verbindung, die auf Ihrem Einladungsschreiben aufgeführt ist.
  • Wenn Sie zum Prüfungstermin am Coronavirus erkrankt sind, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Dies stellt einen Rücktritt mit wichtigem Grund dar. Wichtig ist, dass Sie unverzüglich der IHK Wiesbaden die Nichtteilnahme mitteilen müssen und den wichtigen Grund (Erkrankung) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen müssen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich unter Quarantäne stehe? 
  • Wenn Sie wegen des Verdachts einer Erkrankung am Coronavirus unter Quarantäne gestellt wurden, können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen, wenn die Prüfung in den Zeitraum der Quarantäne fällt. Auch das ist ein Rücktritt aus wichtigem Grund, den Sie bitte unverzüglich unter Beifügung geeigneter Nachweise (zum Beispiel Bescheinigung vom Gesundheitsamt) der IHK Wiesbaden mitteilen. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt, d.h. der Prüfungsversuch verfällt nicht.
  • Von Quarantänemaßnahmen betroffene Abschlussprüflinge müssen sich an die amtlichen Auflagen halten und nehmen nicht an der Prüfung teil. Ausnahmen von der Quarantäne oder deren Verkürzung ordnet ausschließlich die erteilende Behörde an (d.h. das Gesundheitsamt). Die IHK erstellt keine Ausnahmedokumente o.ä. und bespricht auch keine Einzelfälle mit den Gesundheitsämtern. 
  • Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, können Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin an der Prüfung teilnehmen.

Ausbildungsprüfungen: Finden die künftigen IHK-Zwischen und Abschlussprüfungen statt?
Die IHK-Organisation setzt alles daran, die bundeseinheitlichen schriftlichen und die praktischen/mündlichen Abschlussprüfungen im Jahr 2021 wie geplant zum regulären Zeitpunkt durchzuführen. Die Projektarbeiten, Reports, betrieblichen Aufträge und ähnlichen Unterlagen, die in verschiedenen Berufen nötig sind, müssen fristgerecht eingereicht werden. Auch die Zwischenprüfungen im Frühjahr finden statt, wie geplant.
Die IHK-Organisation verfolgt aufmerksam die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen der zuständigen Behörden, sowohl regional als auch auf Bundesebene. Die IHK Wiesbaden steht in kontinuierlicher Abstimmung mit allen relevanten Stellen und Partnern vor Ort, insb. Gesundheitsämtern, Betrieben und Beruflichen Schulen mit dem Ziel, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wie geplant unter Berücksichtigung aller pandemie-bedingten Vorgaben durchführen zu können.