Änderung der Sachverständigenordnung Oktober 2025

Die IHK Wiesbaden beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK Wiesbaden beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 05.11.2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden. Die Änderungen, sowie die entsprechende Verhältnismäßigkeitsprüfung finden Sie auf der Seite der DIHK.