Rechtsformen im Überblick

Das Angebot an Rechtsformen ist vielfältig. Bei der Wahl oder Überprüfung Ihrer Rechtsform helfen wir Ihnen gerne.
Mittelständler brauchen oft fachkundigen Rat ohne großen organisatorischen Aufwand. Deshalb lohnt es sich, über einen Beirat nachzudenken. Er kann bei der Überwachung und Führung der Gesellschaft helfen.

I Einzelunternehmen

Kleingewerbetreibender
Einzelkaufmann (e.K.)
Kein Handelsregistereintrag
mit Handelsregistereintrag
Unbeschränkte Haftung
Unbeschränkte Haftung
Kein Firmenname im rechtlichen Sinn
Firmenname
Gewerbeanzeige und ggf. Genehmigung
Gewerbeanzeige und ggf. Genehmigung

II Personengesellschaften

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts
eGbR (ab 2024)
Kein Registereintrag
Mit Gesellschaftsregistereintrag
Unbeschränkte Haftung
Unbeschränkte Haftung
Kein Firmenname im rechtlichen Sinn
Gesellschaftsname
Gewerbeanzeige und ggf. Genehmigung
Gewerbeanzeige und ggf. Genehmigung
Gemeinsame Geschäftsführung
Gemeinsame Geschäftsführung
Mindestens zwei Personen
Mindestens zwei Personen
Keine vollkaufmännische Geschäftsgröße
Keine vollkaufmännische Geschäftsgröße
Eintragung ins Transparenzregister

Offene Handelsgesellschaft (OHG)                                              Kommanditgesellschaft (KG)
mit Handelsregistereintrag
mit Handelsregistereintrag
Firmenname
Firmenname
Mindestens zwei Personen
Mindestens zwei Personen
Unbeschränkte Haftung
Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär)
Mindestens ein Gesellschafter haftet nur mit einem bestimmten Betrag (Kommanditist)
Komplementär kann auch eine GmbH sein, in diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte GmbH & Co KG
Gemeinsame Geschäftsführung
Geschäftsführung durch Komplementär
Gewerbeanzeige und ggf. Genehmigung
Gewerbeanzeige und ggf. Genehmigung
Eintragung ins  Transparenzregister
Eintragung ins Transparenzregister

III Kapitalgesellschaften
Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
Spezialfall der GmbH
eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person)
Besonderheiten:
mit Handelsregistereintrag
Mindestkapital 1 Euro
Keine persönliche Haftung der Gesellschafter
Rücklagenbildung verpflichtend
Eintragung ins  Transparenzregister
Eintragung ins  Transparenzregister

Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Aktiengesellschaft (AG)
Europäische Rechtsform für Unternehmen,
die in verschiedenen Mitgliedsstaaten tätig sind
Mindestkapital 120.000 Euro
Eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person)
mit Handelsregistereintrag
mit Handelsregistereintrag
keine persönliche Haftung
keine persönliche Haftung
Eintragung ins Transparenzregister
Eintragung ins Transparenzregister