Gaststätte mit Alkoholausschank
Mit Einführung des Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) zum 1. Januar 2013 sind Gaststätten nicht mehr erlaubnis-, sondern lediglich anzeigepflichtig nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO). (§ 3 Abs. 1 HGastG)
Modifizierte Anzeigepflicht bei Alkoholausschank
- Anzeige ist spätestens sechs Wochen vor Eröffnung der Gaststätte einzureichen
- Vorlage folgender Unterlagen:
- Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
- Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO
- Auszug aus dem vom Insolvenzgericht nach § 26 Abs. 2 S. 1 der Insolvenzordnung (InsO) und vom Vollstreckungsgericht nach § 882b der Zivilprozessordnung (ZPO) zu führenden Verzeichnis
- Bescheinigung in Steuersachen
In den Fällen des Alkoholausschanks prüft die zuständige Behörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanzeige die Zuverlässigkeit des Gastgewerbetreibenden, ihrer gesetzlichen Vertretung oder Stellvertretung und bescheinigt das Ergebnis dieser Überprüfung auf Verlangen amtlich (§ 3 Abs. 3 HGastG).
Beachten
- GewO und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung finden Anwendung
- Möglichkeit der Untersagung der gastgewerblichen Tätigkeit, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Gastgewerbetreibende, ihre gesetzliche Vertretung oder Stellvertretung die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen (§ 4 Abs. 1 HGastG).
- Sicherheitsvorschriften
- Bestimmungen über allgemeine Anforderungen, Auskunftspflichten, Sperrzeiten, Jugendschutzvorschriften
Zulassung: Gewerbeamt
Anmerkung
- Die modifizierte Anzeigepflicht gilt nicht für den Ausschank von alkoholischen Getränken, wenn diese als unentgeltliche Nebenleistung in geringen Mengen oder an Hausgäste in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 HGastG).
- Spezielle Regelungen für Straußwirtschaften (§ 5 HGastG)
- Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zum Recht im Gaststättengewerbe.