Gehalt und Mindestlohn

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung für die geleistete Arbeit zu zahlen.
Die Höhe des Gehalts kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden.
Dabei ist allerdings grundsätzlich der Mindestlohn einzuhalten.
Im Übrigen können auch noch folgende  Punkte zu berücksichtigen sein:
  • Allgemeinverbindliche Tarifverträge
  • Mitgliedschaft des Arbeitgebers und Arbeitnehmers bei Gewerkschaft und Arbeitgeberverband
  • Ggf. vertraglich vereinbarte Anlehnung an einen Tarifvertrag
Nicht jeder Tarifvertrag wird für allgemeinverbindlich erklärt.
Das BMAS stellt ein Verzeichnis von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen zu Verfügung. Die allgemeinverbindlichen Tarifverträgen in Hessen finden Sie beim Tarifregister des Landes Hessen.

Wie berechnet man das Gehalt des Arbeitnehmers?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt dazu eine Beispielsgehaltsabrechnung vor: Information zur Lohn- und Gehaltsberechnung