Betriebsbedingte Gründe

Anknüpfungspunkt für die betriebsbedingte Kündigung sind dringende betriebliche Gründe, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Es handelt sich dabei um eine unternehmerische Organisationsentscheidung oder eine sonstige Unternehmensbedingung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führt.
Beispiele
  • Rationalisierungsmaßnahmen
  • Betriebsteilstillegung
  • Umsatzrückgang
Dringlichkeit
Die betrieblichen Gründe müssen „dringend“ sein. Notwendig ist, dass keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht (z.B. Versetzung auf einen anderen, freien, gleichwertigen Arbeitsplatz im Betrieb).
Sozialauswahl
Das Unternehmen muss eine Sozialauswahl unter den einzelnen Arbeitnehmern vornehmen. Es hat den Arbeitnehmer zu kündigen, der nach sozialen Gesichtspunkten am wenigsten unter dem Verlust des Arbeitsplatzes zu leiden hat. Das beurteilt sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter, den Unterhaltspflichten etc.