Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - der AEO

Worum geht es beim AEO?

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und der veränderten internationalen Sicherheitslage hat die EU den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte wird umgangssprachlich AEO genannt, abgeleitet von dem englischen Begriff "Authorised Economic Operator". Die AEO-Zertifizierung wurde geschaffen, um eine sichere Lieferkette (”supply chain”) definieren zu können und letztlich die Sicherheit im Welthandel zu erhöhen. Um den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zu erhalten, müssen gegenüber den Zollbehörden Nachweise der besonderen Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit erbracht werden. Als AEO kann das Unternehmen im Rahmen der Zollabfertigung dann bestimmte Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Welche Varianten des AEO-Zertifikates gibt es?

Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:
  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
  • AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vorteilen. Einzelheiten finden Sie auf der Website des Zolls.

Gegenseitige Anerkennung

Es laufen Verhandlungen mit Drittländern zur gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Zollpartnerschaftsprogramme, die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen. Die gegenseitige Anerkennung besteht zur Zeit mit folgenden Ländern:
  • Schweiz
  • Norwegen
  • Japan
  • USA
  • VR China
Die gegenseitige Anerkennung ermöglicht in bilateralen Warenverkehr eine Beschleunigung der Zollabfertigung.

Das Bewilligungsverfahren

Der Status des AEO wird Unternehmen bewilligt, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind und bestimmte Bewilligungsvoraussetzungen einhalten. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
  • bislang angemessene Einhaltung der Zollvorschriften,
  • zufriedenstellendes System für die Verwaltung der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht,
  • nachgewiesene Zahlungsfähigkeit,
  • sowie geeignete Sicherheitsstandards.
Unternehmen, die sich für einen AEO-Status zertifizieren lassen möchten, müssen einen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk sich die Hauptbuchhaltung des Antragsstellers befindet. Das zuständige Hauptzollamt für Unternehmen aus Wiesbaden oder dem Rheingau-Taunus-Kreis ist das
Hauptzollamt Darmstadt
Postfach 10 07 42
64207 Darmstadt
Telefon: 06151 9180-0
poststelle@hzada.bfinv.de

Die Vorteile des AEO

Der AEO-Status bringt folgende Erleichterungen bei der Zollabfertigung mit sich:
  • Inhaber eines AEO-S Zertifikates dürfen summarische ATLAS Eingangs- und Ausgangsmeldungen mit reduzierten Datensätzen abgeben
  • Seltenere Zollkontrollen werden in Aussicht gestellt. Im Falle einer notwendigen Prüfung werden AEOs bevorzugt behandelt
  • Künftige Beantragungen von vereinfachten Verfahren werden leichter bewilligt