Grundlagen des Weinrechts

Für Wein existieren eine Reihe von spezifischen Bestimmungen. Zentrale Bestimmungen des umfangreichen Weinrechts in Deutschland sind:
Auf Europäischer Ebene wurde 1970 das erste Mal eine gemeinsame Marktordnung für Wein geschaffen. Seitdem wurden mehrere EU Verordnungen verabschiedet, zuletzt Verordnung Nr. 491/2009, welche die bisherige Verordnung Nr. 479/2008 abgelöst hat. Seit dieser Reform sind die Bestimmungen der gemeinsamen Marktordnung nun in kleine Einheiten zerlegt und über zahlreiche Bestimmungen und Anhänge in folgende Verordnung eingegliedert:
  • Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)
Wichtige Änderungen der Weinmarktreform finden Sie in dem Merkblatt des Deutschen Weininstituts (Seite 2-6).