Erteilung von Vollmachten / Unterschriftenproben

Die Beantragung von Ursprungszeugnissen und anderen Bescheinigungen von Exportdokumenten muss von einer im Handelsregister eingetragenen Person unterschrieben werden. Geschäftsführer können ihren Mitarbeitern jedoch eine Vollmacht erteilen, um Dokumente gegenüber der IHK unterschreiben zu dürfen. Hierzu benötigen wir eine Unterschriftenprobe der Mitarbeiter, diese wird bei der IHK hinterlegt. Die beschreibbaren Vordrucke finden Sie zum Download unter weitere Informationen.