Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Hier finden Sie eine Übersicht der anerkannten Berufsqualifikationen für Immobiliardarlehensermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater, die sich aus § 4 ImmVermV ergibt. Wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse und die Berufserfahrung nachweisen können, brauchen sie NICHT die Sachkundeprüfung abzulegen.
Folgende abgeschlossene Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt:
Ohne zusätzliche Berufserfahrung: 
Immobilienkaufmann oder als Immobilienkauffrau
Bankkaufmann oder Bankkauffrau
Sparkassenkaufmann oder Sparkassenkauffrau
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“,
wenn
a) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. I S. 1187) abgelegt wurde oder
b) die Abschlussprüfung nach der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit „Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen“ gewählt hat
Geprüfter Immobilienfachwirt oder als Geprüfte Immobilienfachwirtin
Geprüfter Bankfachwirt oder Geprüfte Bankfachwirtin
Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung
Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

Mindestens 1-jährige Berufserfahrung zusätzlich:
Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt (FH) oder Finanzfachwirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule

Mindestens 2-jährige Berufserfahrung zusätzlich:
Abschlusszeugnis als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder als Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen

Mindestens 3-jährige Berufserfahrung zusätzlich:
erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie
Bei der Hochschule muss es sich um eine Hochschule im Sinne des §1 Hochschulrahmengesetzes (HRG) bzw. um eine nach dem jeweiligen Landesgesetz öffentlichrechtliche geprüfte bzw. staatlich anerkannte Berufsakademie handeln. 
Die Berufserfahrung muss im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung erworben worden sein und der Nachweis der Berufserfahrung ist jeweils durch Vorlage von Arbeitszeugnissen, durch Agenturverträge, Provisionsvereinbarungen oder sonstigen Bescheinigungen zu erbringen.