Versicherungsvermittler:innen
Ungebundene Versicherungsvermittler:innen sowie Versicherungsberater:innen benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung. Alle Infos zur Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister finden sie hier.
Die Erlaubnis setzt auch die Sachkunde voraus. Sie kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Wer dies nicht kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann / zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen. (gesetzliche Grundlagen in § 2-5 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil kann nach § 4 Abs. 5 VersVermV stattfinden, wenn bereits eine Erlaubnis nach §34f, §34h oder §34i GewO vorliegt oder wenn bereits eine Sachkundeprüfung als Finanzanlagenvermittler oder Immobiliardarlehensvermittler erfolgreich absolviert worden ist. Konkrete Hinweise zu den Inhalten der Prüfung enthält der DIHK Rahmenplan.
Die bundeseinheitlichen Prüfungen finden bundesweit an einheitlichen Terminen statt.
Unsere Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Prüfungstermin fortlaufend freigegeben wird. Nächste Freigabe: 10. September 2025 9:00 Uhr für November 2025
schriftliche Prüfung und praktische Prüfung | Anmeldeschluss | Status |
---|---|---|
09. Oktober 2025 und 10. Oktober 2025 | 10. September 2025 | |
13. November 2025 und 14. November 2025 | 14. Oktober 2025 | Anmeldung möglich ab 10.09.25 |
15. Januar 2026 und 16. Januar 2026 | 12. Dezember 2025 | Anmeldung möglich ab 14.10.25 |
12. März 2026 und 13. März 2026 | 13. Februar 2026 | Anmeldung möglich ab 12.12.25 |
09. April 2026 und 10. April 2026 | 09. März 2026 | Anmeldung möglich ab 13.02.26 |
09. Juli 2026 und 10. Juli 2026 | 08. Juni 2026 | Anmeldung möglich ab 09.03.26 |
08. Oktober 2026 und 09. Oktober 2026 | 07. September 2026 | Anmeldung möglich ab 08.06.26 |
12. November 2026 und 13. November 2026 | 09. Oktober 2026 | Anmeldung möglich ab 07.09.26 |
Die Prüfungsgebühr beträgt:
- 350 € für die Vollprüfung (schriftlich und mündlich)
- 235 € für die Teilprüfung (nur schriftlich)
- 145 € für die Wiederholungsprüfung (nur mündlich)
Zur Online-Anmeldung
Falls Sie die praktische Prüfung erneut ablegen müssen, aber derzeit kein Prüfungsplatz mehr verfügbar ist, haben Sie die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.
Falls Sie die praktische Prüfung erneut ablegen müssen, aber derzeit kein Prüfungsplatz mehr verfügbar ist, haben Sie die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.
Pflichtinformationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Abmeldung von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss eine Stornierungsgebühr von 50 Prozent anfällt.
Die Fallvorgaben für die praktische Prüfung finden Sie hier.
Die Prüfungsvorbereitung ist frei wählbar und nicht verpflichtend. Informationen zu Anbietern von Vorbereitungskursen auf die Sachkundeprüfung finden Sie unter anderem hier: https://wis.ihk.de/