Glücksspielgeräte – Neue Pflichten

Geldspielgeräte in der Gastronomie: Seit 1. Juli 2021 Pflicht zur Teilnahme am Spielersperrsystem

Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021) ist am 1. Juli 2021 auch in Hessen in Kraft getreten. Der GlüStV 2021 schreibt ab diesem Zeitpunkt die Einführung eines bundesweiten und spielformübergreifenden Spielersperrsystems vor. Zur Teilnahme am Spielersperrsystem sind grundsätzlich alle legalen Spielangebote des Glücksspielstaatsvertrags verpflichtet. Im Bereich des gewerblichen Spiels sind damit Spielhallen und Gaststätten erfasst, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben die Pflicht, spielwillige Personen durch Ausweiskontrolle zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen. Der Datenabgleich macht in Zukunft eine stabile Internetleitung zur wesentlichen Voraussetzung.