Taxi- und Mietwagen-Unternehmer: Informationen und Termine

Taxi- und Mietwagenunternehmer benötigen für ihre Tätigkeit eine Genehmigung nach § 2 Personenbeförderungsgesetz.
Der Eignungsnachweis kann in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK gebracht werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung kann jedoch auch unter bestimmten Bedingungen durch praktische einschlägige Vortätigkeit oder verschiedene Ausbildungsgänge ersetzt werden.
Der nächste Prüfung findet am 8. und 16. Dezember statt, die Anmeldung ist ausschließlich online möglich.
Die Prüfungsgebühr beträgt 170 €.
Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, können Sie frei wählen. Schulungsanbieter sowie Literatur finden Sie in unserem Merkblatt.