Taxi- und Mietwagen-Unternehmer: Informationen und Termine

Taxi- und Mietwagenunternehmer benötigen für ihre Tätigkeit eine Genehmigung nach § 2 Personenbeförderungsgesetz.
Der Eignungsnachweis kann in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK gebracht werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung kann jedoch auch unter bestimmten Bedingungen durch praktische einschlägige Vortätigkeit oder verschiedene Ausbildungsgänge ersetzt werden.
Die nächste schriftliche Prüfung findet am 3. Februar 2026 statt, gefolgt von der mündlichen Prüfung am 10. Februar 2026.

Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungsgebühr beträgt 170 €.
Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, können Sie frei wählen. Schulungsanbieter sowie Literatur finden Sie in unserem Merkblatt.