Ausbildungsbetrieb werden – So geht es!

Voraussetzungen

Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. Ob Ihr Betrieb die notwendigen Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt und die persönliche und fachliche Eignung der verantwortlichen Personen vorliegt , erfahren Sie bei unseren Ausbildungsberater:innen. 

Eignung des Betriebes

Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet und von der zuständigen Stelle anerkannt ist.
Die Ausbildung soll Kenntnisse und Fertigkeiten des gewählten Berufsbildes vermitteln, welche inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt und Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sind. Fehlende Inhalte können durch Kooperationen und überbetriebliche Ausbildung ergänzt werden.
Eignungsvoraussetzung ist außerdem, dass die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte gilt in der Regel:
eine bis zwei Fachkräfte =
1 Auszubildende/-r
drei bis fünf Fachkräfte =
2 Auszubildende
sechs bis acht Fachkräfte =
3 Auszubildende
je weitere drei Fachkräfte =
1 weitere/-r Auszubildende/-r
Diese Relationen müssen kontinuierlich während der gesamten Ausbildungszeit bestehen. Abweichungen von diesen Relationen sind in Einzelfällen zulässig. Sie müssen begründet werden und dürfen die Ausbildung nicht gefährden.

Anerkennung als Ausbildungsstätte

Wenn ein passender Ausbilder im Unternehmen tätig ist und Sie davon ausgehen, dass alle Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt werden können, kontaktieren Sie bitte die Ausbildungsberater:innen der IHK Wiesbaden. Sie prüfen Ihre Eignung als Ausbildungsbetrieb und besprechen telefonisch und in einem Besuch in  Ihrem Unternehmen alle weiteren Schritte mit Ihnen.

Persönliche Eignung des Ausbildenden und des Ausbilders/der Ausbilderin

Persönlich geeignet ist fast jeder. Nicht ausbilden darf beispielsweise, wer wegen einschlägiger Vorstrafen keine Kinder beschäftigen darf oder wiederholt beziehungsweise schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.

Fachliche Eignung des Ausbilders/der Ausbilderin

Das Unternehmen muss einen Verantwortlichen für die Ausbildung benennen. Geeignet ist, wer erfolgreich eine Ausbildung oder ein Studium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung absolviert hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. Fachlich geeignet ist auch, wer mindestens das Anderthalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.

Ausbilder-Eignungsprüfung

Zusätzlich muss die Ausbildereignungsprüfung (zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung) abgelegt werden. Ausbilder/-innen mit einer Meisterprüfung gelten grundsätzlich als berufs- und arbeitspädagogisch geeignet, gemäß der fachlichen Eignung.
Wenn Sie einen Ausbilder benennen möchten, nutzen Sie bitte die Ausbilderkarte der IHK Wiesbaden.

Ausbildungsverordnung und sachliche und zeitliche Gliederung

Von der Bundesregierung wird für jeden Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung erlassen, die den jeweiligen Ausbildungsberuf beschreibt und die hierfür zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für alle verbindlich festlegt, die während der Berufsausbildung vermittelt werden müssen.
Ergänzend erlassen die Bundesländer inhaltlich und zeitlich mit der Ausbildungsordnung abgestimmte Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht.
Ausbildungsverordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können Sie in unserem Online-Portal herunterladen.

Ausbildungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Modelle, wie ausgebildet werden kann:
Ausbildungsmöglichkeiten
Vollausbildung
Bei einer Vollausbildung werden den Auszubildenden alle Ausbildungsinhalte im eigenen Ausbildungsbetrieb vermittelt.
Vollausbildung ergänzt durch überbetriebliche Ausbildungsstätten
Bei der durch überbetriebliche Kurse ergänzten Vollausbildung kann eine überbetriebliche Ausbildungsstätte die Angebote des Betriebes ergänzen und den Auszubildenden weitere Ausbildungsinhalte und Arbeitstechniken vermitteln.
Teilzeitausbildung
Bei der Teilzeitausbildung kann die wöchentliche bzw. tägliche Ausbildungszeit verkürzt werden, was in der Regel zu einer Verlängerung der regulären Ausbildungszeit führt. Die wöchentliche Ausbildungszeit kann auf bis zu 20 Stunden gekürzt werden.

Passende Auszubildende finden

Über die IHK-Lehrstellenbörse können Sie Ihre Ausbildungsplatzangebote einstellen. Bitte melden Sie Ihre freien Ausbildungsplätze auch der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Suche nach dem passenden Azubi. Nutzen Sie auch die Berufsorientierungsangebote der IHK Wiesbaden, um die Jugendlichen auf sich als Ausbildungsbetrieb aufmerksam zu machen.

Berufsausbildungsvertrag

Am Anfang eines Berufsausbildungsverhältnisses steht der Berufsausbildungsvertrag. Dieser muss spätestens vor Beginn der Berufsausbildung bei der IHK schriftlich oder online eingereicht werden.

Berufsschule

Auszubildenden sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsschule.

Ausbilderportal – „Stark für Ausbildung“

Das Ausbilderportal der DIHK-Bildungs-gGmbH unterstützt Ausbilder und Ausbilderinnen, in der Ausbildung beschäftigte Mitarbeitende und Ausbildungsverantwortliche insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Anhand von Best-Practice-Beispielen,  Handlungsleitfäden sowie Möglichkeiten weiterer Qualifizierungen, können sich alle Beteiligten rund um das Thema Duale Ausbildung informieren. Mit dem Ausbilderhandbuch bekommt das Ausbildungspersonal im Betrieb eine kompakte und konkrete Unterstützung. Das kostenpflichtige Handbuch kann über den Online-Shop der DIHK-Bildungs-gGmbH bestellt werden.