Neue Ausbildungsordnung für den Beruf Florist/Floristin

Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt.
In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kamen betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.
Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wurde damit ein Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet.
Neu ist zudem, dass auch in diesem Ausbildungsberuf die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt wird. Der Prüfungsbereich Teil 1 "Herstellen floraler Werkstücke" beinhaltet vier Arbeitsaufgaben. Der Prüfungsbereich Teil 2 "Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte" besteht aus einem Kernstück und zwei Begleitstücken.
Die neue Ausbildungsordnung wurde am 06.02.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 1. August 2025 in Kraft getreten.
Auf der Website des Bundes kann die neue Verordnung für Floristen abgerufen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.