Personenverkehr
Personenbeförderung
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Dies ist die Regierung von Schwaben. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Unter den Downloads finden Sie alle Informationen zu dieser Prüfung sowie alle weiteren Informationen und Anforderungen.
Downloads
- Merkblatt Personenbeförderung (PDF-DATEI · 190 KB) (Nr. 3881574)
- Antrag Ersatzbescheinigung Personenbeförderung (PDF-DATEI · 104 KB) (Nr. 3704886)
- Infoblatt Personenbeförderung (PDF-DATEI · 99 KB) (Nr. 3704884)
- Prüfungsanmeldung Personenbeförderung (PDF-DATEI · 104 KB) (Nr. 3704878)