Tourismus

Betreiber von Glücksspielautomaten zum Spielerschutz verpflichtet!

Der neue Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht sieht er ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem vor. Spielhallen und Gaststätten müssen daher jetzt handeln.
Der Staatsvertrag zur Glücksspielneuregulierung (GlüStV 2021) tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Spielersperrsystem eingeführt.

Daraus folgt: Wer nach dem 1. Juli 2021 seinen Betrieb nicht an das bundesweite Spielersperrsystem angemeldet hat, darf grundsätzlich keine Geldspielgeräte betreiben.
Sehr wahrscheinlich müssen Spielgeräteaufsteller die erstmalige Registrierung selbst durchführen. Erforderlich sind in jedem Fall eine stabile Internetverbindung im Lokal und ein EDV-Anschluss an das Sperrsystem. Unklar ist noch, ob es aufgrund der Pandemie eine Fristverlängerung oder Übergangsfrist geben wird. Davon ist zunächst aber nicht auszugehen.
In der Praxis bedeutet das, dass ein Gastwirt, wenn er Spielautomaten aufgestellt hat, jeden Spieler prüfen muss. Dies soll durch eine Ausweiskontrolle und den Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei geschehen.
Betroffenen Gastronomen wird empfohlen, sich mit ihrem Automatenaufsteller in Verbindung zu setzen.
Mehr Informationen finden Betreiber auf den Seiten der Deutschen Automatenwirtschaft unter: