Das Reiserecht - Was auf die Unternehmen zukommt!

Die Rahmenbedingungen des Reiserechts stellen alle Anbieter und Vermittler im Inlands- und Auslandstourismus vor Herausforderungen. Die Definitionen des Begriffs der Pauschalreise und des Reiseveranstalters, die Vertriebsform des „Anbieters verbundenen Reiseleistungen“, weitgehende Gewährleistungspflichten und vor allem umfangreiche Informationspflichten sind zu bewältigen.
Betroffen sind alle: Reisemittler, Reiseveranstalter und vor allem auch Inlandstourismusstellen, Gastgeber und sonstige touristische Leistungsträger.
Was besonders die Gastgeber (Hotels, Ferienwohnungen, Privatvermieter) beachten müssen, erklärt in aller Kürze ein Merkblatt, das gemeinsam mit dem DIHK erstellt wurde.
In der rechten Service-Spalte neben diesem Artikel steht Ihnen unter der Rubrik "Weitere Informationen" das Infoblatt “Reiserecht - Gastgeber”, sowie das Infoblatt “Reiserecht - Vermittler” als Download bereit.