Tschechien besteuert Zufallsgewinne auch von Banken
In Tschechien sind Anfang Dezember 2022 zwei wichtige Gesetzesnovellen in Kraft getreten, die es dem Staat erlauben, befristete Sondereinnahmen zu generieren. Die Novelle Nr. 366/2022 Sb. betrifft unter anderem das Einkommensteuergesetz. Sie führt dort die Steuer auf unerwartete Gewinne (daň z neočekávaných zisků) ein. Die Novelle Nr. 365/2022 betrifft das Energiegesetz und legt fest, welche Stromgenerierung mit welchen Abgaben auf übermäßige Einnahmen (odvod z nadměrných příjmů) konfrontiert wird. In Form der Steuer und der Abgabe will der Staat die außergewöhnlichen Gewinne abschöpfen und umlenken, die eine Gruppe von Unternehmen in der durch Russlands Krieg gegen die Ukraine bestimmten Wirtschaftssituation machen.
Das Finanzministerium schätzt, dass 2023 zusammen rund 100 Milliarden Tschechische Kronen (Kč; umgerechnet fast 4,1 Milliarden Euro) aus diesen beiden Quellen in den Staatshaushalt gespült werden. Geld, das der Staat dringend benötigt, um Menschen und Unternehmen bei den Energiepreisen finanziell entlasten zu können. Am 1. Januar 2023 startet, befristet für ein Jahr, eine Strom- und Gaspreisbremse.
Übergewinnsteuer für bestimmte Unternehmen
Die Steuer auf unerwartete Gewinne (auch sogenannte windfall tax oder Übergewinnsteuer) gilt für drei Kalenderjahre, vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025. Erhoben wird sie von Energie-, Bergbau-, Petrochemieunternehmen und Banken, die außergewöhnliche Gewinne verzeichnen. Sie müssen 2023 bis 2025 zur Körperschaftsteuer von 19 Prozent zusätzlich 60 Prozent als Steuer auf übermäßige Gewinne zahlen. Bemessungsgrundlage ist in jedem Jahr der Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 erhöht um 20 Prozent.
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Hier finden Sie den gesamten Artikel auf der GTAI-Seite.
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Quelle: GTAI, Miriam Neubert
Stand: 12.12.2022
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