Die Schweiz internationalisiert ihr Zivilprozessrecht
Am 1. Januar 2025 tritt eine Teilrevision der schweizerischen Zivilprozessordnung in Kraft. Diese wird vor allem für internationale Sachverhalte einige Veränderungen bringen.
Derzeit verfügen die Kantone Zürich, Bern, Aargau und St. Gallen über Handelsgerichte. Mit der novellierten ZPO werden die Grundlagen dafür gelegt, dass die Kantone das Handelsgericht über die bereits bestehenden Zuständigkeiten hinaus auch für internationale Handelsstreitigkeiten für zuständig erklären können (neuer Artikel 6 Absatz 4 c.).
Künftig können schweizerische Gerichte – mit Einverständnis der Parteien – mündliche Verhandlungen per Videokonferenz durchführen, und zwar entweder rein virtuell oder hybrid (neue Artikel 141a und 170a ZPO).
Ebenfalls zum 1. Januar 2025 tritt die Schweiz dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen (HGvÜ) bei. Das HGvÜ regelt die Zuständigkeit der vereinbarten Gerichte in internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen.
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Quelle: GTAI
Stand: Dezember 2024
Stand: Dezember 2024