Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland tritt in Kraft
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland wird zum 1. Mai 2024 in Kraft treten.
Dann können sämtliche Waren mit Ursprung in der EU zollfrei in Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können auch fast alle Ursprungswaren Neuseelands zollfrei in die EU importiert werden. Ausnahmen gibt es im Agrarbereich. Für Geflügelfleisch, Honig, Getreide und Cidre werden die Zölle in drei gleichen Jahresschritten abgebaut. Bei Reis und Zucker geschieht das in fünf, bei Milchprodukten, Fischzubereitungen und Rum in sieben Jahresschritten. Darüber hinaus gibt es jährlich steigende Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen und Ziegen, Milchprodukte, Zuckermais und Ethanol. Genaueres zum Zollabbau und den Ursprungsregeln finden Sie in unserem Beitrag.
Abkommen
Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen.
Im Jahr 2022 belief sich das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Neuseeland auf 2,6 Milliarden Euro, das waren 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieses Abkommen mit Neuseeland zeigt zudem, wie die EU ihr Engagement in dieser Boom-Region intensiviert und damit ihre Strategie für den indopazifischen Raum umsetzt.
Neue Ausfuhrmöglichkeiten für große und kleine Unternehmen
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem
- alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden;
- der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird;
- eine nichtdiskriminierende Behandlung von Investoren aus der EU in Neuseeland und umgekehrt sichergestellt wird;
- der Zugang für Unternehmen aus der EU zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird;
- die Datenströme erleichtert und berechenbare, transparente Regeln für den digitalen Handel sowie ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher gefördert werden;
- ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung verhindert werden und ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten erhalten wird;
- kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Exporte zu steigern;
- Konformitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen;
- Neuseeland erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards eingegangen ist.
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: EU-Exporte ankurbeln – für die EU sensible Bereiche abschirmen
Die Landwirte aus der EU werden unmittelbar mit Beginn der Anwendung des Abkommens deutlich bessere Möglichkeiten haben, ihre Produkte in Neuseeland zu verkaufen. Zölle auf wichtige EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden ab dem ersten Tag abgeschafft.
Neben den Zollsenkungen werden die EU-Landwirte noch weitere Verbesserungen spüren. Das Abkommen trägt den Interessen der Produzenten sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse – mehrere Milchprodukte, Rindfleisch und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais – aus der EU Rechnung. In diesen Bereichen wird es keine Liberalisierung des Handels geben. Stattdessen wird das Abkommen durch sogenannte Zollkontingente nur begrenzte Mengen von zollfreien Einfuhren oder Einfuhren mit niedrigerem Zollsatz aus Neuseeland zulassen.
Nachhaltigkeitsverpflichtungen so ambitioniert wie bisher in keinem Handelsabkommen
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist das erste, in dem der neue Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung zum Tragen kommt. Beide Seiten haben sich auf ehrgeizige Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung geeinigt, die ein breites Themenspektrum abdecken und auf Zusammenarbeit und einer verstärkten Durchsetzung beruhen. Zum ersten Mal beinhaltet ein EU-Freihandelsabkommen ein eigenes Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme, einen eigenen Artikel über Handel und die Gleichstellung der Geschlechter sowie eine besondere Bestimmung über Handel und die Reform der Subventionierung fossiler Brennstoffe. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden auch Umweltschutzwaren und -dienstleistungen liberalisiert.
Genaueres zum Zollabbau und den Ursprungsregeln finden Sie in unserem Beitrag.
Quelle: GTAI, DIHK, Pressemitteilung der EU-Kommission sowie Neuseeländisches Außen- und Handelsministerium