Abgeschlossene Freihandelsabkommen

Das Vereinigte Königreich hat seit dem Austritt aus der EU neue Freihandelsabkommen abgeschlossen und die Freihandelsabkommen der EU in bilaterale Verträge überführt.

Vereinigtes Königreich (VK) – Europäische Union (EU)

Das VK und die EU haben am 24. Dezember 2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wurde seit 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und ist zum 1. Mai 2021 vollständig in Kraft getreten. Das Abkommen sieht Zollfreiheit für alle Waren mit Ursprungseigenschaft "EU“ beziehungsweise "UK“ vor. Mengenmäßige Beschränkungen für einzelne Produktgruppen gibt es nicht. Die Ursprungsregeln sind im Vergleich zu anderen Freihandelsabkommen großzügig. Eine grundsätzliche gegenseitige Anerkennung von Produktstandards und Konformitätsbewertungen sieht das Abkommen nicht vor.
Genauere Informationen zum Abkommen wie Zollfreiheit oder Ursprungsregeln finden Sie in unserem Beitrag: TCA Handelsabkommen EU-Vereinigtes Königreich

Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Drittstaaten

Durch den Austritt des VK aus der EU verloren Freihandelsabkommen (FHA), die zwischen der EU und Drittstaaten bestehen, sowie weitere handelsbezogene Abkommen ihre Gültigkeit in Bezug auf das VK. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Briten deshalb eigene FHA mit Drittstaaten vorweisen, wenn ein präferenzberechtigter Handel fortgeführt werden soll. Die Briten haben in der Übergangsphase vorgesorgt und zahlreiche Abkommen geschlossen.
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Quelle: GTAI
Stand: Dezember 2024