Ukraine hebt Aussetzung der Verjährungsfrist auf
Das ukrainische Parlament beendet die seit über fünf Jahren geltende Aussetzung der Verjährungsfristen. Unternehmen sollten ihre Ansprüche prüfen und rechtzeitig geltend machen.
Am 14. Mai 2025 hat das ukrainische Parlament das Gesetz Nr. 4434 IX verabschiedet. Es streicht Punkt 19 im Abschnitt "Schluss- und Übergangsbestimmungen" (Прикінцеві та перехідні положення) des Zivilgesetzbuches ersatzlos. Diese Regelung hatte seit März 2022 die Verjährungsfristen während der Geltung des Kriegsrechts ausgesetzt. Die neue Rechtslage sieht vor, dass die Verjährungsfrist nicht neu beginnt. Stattdessen berücksichtigt sie die Zeit, die bereits vor der Aussetzung verstrichen ist. Das bedeutet: Ansprüche aus dem Frühjahr 2017 können weiterhin vor ukrainischen Gerichten geltend gemacht werden.
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Quelle: GTAI
Stand: Juni 2025
Stand: Juni 2025