Slowenisches Gesetz zur Finanzierung des Wiederaufbaus
Das Parlament hat am 23. November 2023 den Entwurf zum Gesetz über den Wiederaufbau, die Entwicklung und die Bereitstellung von Finanzmitteln angenommen. Ziel des Gesetzes ist, Maßnahmen zu ergreifen, um den Wiederaufbau der im August 2023 überschwemmten Gebiete zu beschleunigen und künftigen Naturkatastrophen zu schützen.
Die Regierung unterstützt betroffene Unternehmen durch eine Kreditgarantie mit einem vertraglich vereinbarten Zinszuschuss. Sie verbürgt sich für einen Teil des Geschäftsrisikos der Banken und subventioniert 30 Prozent der Zinsen der Kreditnehmer. Das Gesetz sieht auch Anreizmaßnahmen für Investitionen vor. Begünstigt werden Unternehmen, die direkte Schäden durch die Naturkatastrophe erlitten haben.
Um Projekte und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau stehen, zu finanzieren, wird ein Sonderfonds eingerichtet. Da dieser nicht aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden soll, werden die Finanzmittel durch zwei Maßnahmen sichergestellt: eine Erhöhung der Körperschaftsteuer von 19 auf 22 Prozent für die Jahre 2024 bis 2028, sowie eine befristete Steuer in Höhe von 0,2 Prozent der Bilanzsumme (Wert aller Vermögensaktiva) für slowenische Banken und Zweigstellen ausländischer Banken für die Jahre 2024 bis 2028.
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Quelle: GTAI
Stand: Dezember 2023
Stand: Dezember 2023