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Zoll und Einfuhr kompakt - Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina ist zwar geografisch nah, gehört jedoch nicht zur Europäischen Union. Für den Warenverkehr gelten deshalb abweichende Zoll- und Einfuhrregelungen, die deutsche Unternehmen im Blick haben sollten.
Die Bedeutung des Landes als Absatzmarkt wächst: Die Exporte aus Deutschland, insbesondere aus Baden-Württemberg, sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Um den Marktzugang effizient und rechtssicher zu gestalten, sind Kenntnisse der zollrechtlichen Anforderungen unerlässlich.
Der GTAI-Artikel „Zoll und Einfuhr kompakt – Bosnien und Herzegowina“ bietet einen prägnanten Überblick über die geltenden Einfuhrbestimmungen. Behandelt werden unter anderem Zolltarife, Präferenzzollsätze im Rahmen des EU-Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern. Darüber hinaus informiert der Beitrag über spezifische Zollbefreiungen – etwa für Investitionsgüter oder humanitäre Waren – sowie über besondere Zollverfahren wie Zolllager, Veredelung und Freizonen.
Die Publikation richtet sich an exportorientierte Unternehmen und liefert praxisnahe Hinweise für eine erfolgreiche Abwicklung von Lieferungen nach Bosnien und Herzegowina.
Quelle: GTAI
Stand: Mai 2025