Nutzung nationaler Sammelnummern (9990)

Nationale Sammelnummern der Position 9990 für verschiedene Warenzusammenstellungen und Sortimente: Chemikalien, Textilien, Werkzeuge. Teilweise muss die Nutzung durch das Statistische Bundesamt genehmigt werden. Die Sammelnummern sorgen dafür, dass die Bestandteile der Warenzusammenstellungen unter der jeweiligen Sammelnummer zusammengefasst werden können.
Die Sammelnummern werden eingesetzt
Da es sich bei den Sammelnummern der Position 9990 um nationale deutsche Warennummern handelt, können diese auch nur bei in Deutschland abzugebenden Zollanmeldungen verwendet werden – im Gegensatz zu den sonstigen Sammelnummern (9905-9931), die eu-weit gültig sind.
Bitte beachten Sie folgendes für Zollanmeldungen (Ausfuhr bzw. Ausfuhr und Versand):
  • Nationale Sammelnummern können bei der Ausfuhr verwendet werden. Es wird empfohlen, immer eine deutsche Grenzzollstelle einzutragen, auch wenn der Ausgang mutmaßlich über einen anderen EU-Staat erfolgt.
  • Falls das Ausfuhrverfahren vom Spediteur in ein Versandverfahren überführt wird, gilt folgendes: Am 21. Januar 2025 endet die Übergangsphase für die neue Version des Versandverfahrens (NCTS5). NCTS5 kennt die nationalen Sammelnummern nicht (mehr), die sechsstellige Warennummer (HS-Code) ist aber eine Pflichtangabe. Der Spediteur kann die aus der Ausfuhrzollanmeldung verwendete nationale Sammelnummer folglich für das Versandverfahren nicht verwenden, sondern er benötigt Angaben zu der/den sechsstelligen HS-Codes. Einzelheiten zur Umstellung auf NCTS5 finden sich in der ATLAS-Info 0702/25 vom 14. Januar 2025.
Stand: 21.01.2025