EU-Mercosur Abkommen – Ursprungsregelungen
Der Mercosur (kurz für „Mercado Común del Sur”, also Gemeinsamer Markt Südamerikas) besteht aus vier Mitgliedern: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt von mehr als zwei Billionen Euro bildet er die fünftgrößte Wirtschaftsregion der Welt und ist damit ein wichtiger Handelspartner für die EU. Mit Abschluss der Verhandlungen zu einem Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur am 6. Dezember 2024 besteht die Chance, dass eine der weltweit größten Freihandelszonen entstehen könnte. Profiteure des Zollabbaus sind dann exportseitig vor allem Waren in den Bereichen Chemie, Maschinenbau, Pharmazie, Textil, KFZ sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. In diesen Branchen sind die Zölle besonders hoch. Die präferenzrechtlichen Grundlagen für die Zollersparnis stellen wir Ihnen hier vor. Das Abkommen tritt frühestens 2026 vorläufig in Kraft.
1. Wortlaut des Handelsabkommens EU-Mercosur
Der englische Wortlaut des Handelsabkommens einschließlich aller Anhänge wurde von der EU-Generaldirektion Handel veröffentlicht. Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt waren, mussten einzelne Anhänge bereits überarbeitet werden. Dies erkennt man am Hinweis “revised”.
2. Zollabbau
Mit dem Abkommen werden schrittweise rund 90 Prozent aller auf EU-Waren anfallenden Zölle bei der Wareneinfuhr in den Mercosur abgebaut. Die übrigen Waren folgen schrittweise. Die generellen Abbaustufen sind in Annex on tariff elimination schedule enthalten. Die Dauer wird durch Buchstaben/Zeichen abgebildet, die sich dann in den Tabellen zu den wechelseitigen Tarifzugeständnissen wiederfinden.
2.1 Abbaustufen Mercosur
Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter Appendix on tariff elimination schedule for Mercosur bzw. die Änderungen dazu unter Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur veröffentlicht.
Hinweis: Über Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind.
Hinweis: Über Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind.
2.2 Abbaustufen EU
Die vorgesehenen Abbaustufen der EU-Zölle für Ursprungswaren aus dem Mercosur sind im Appendix on tariff elimination schedule for the European Union veröffentlicht.
3. Ursprungsregeln
Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt (gemäß Ursprungsprotokoll Protocol on rules of origin) oder entsprechend der in Annex II gelisteten produktspezifischen Ursprungsregeln (Product-specific rules of origin (revised 2024)) be- bzw. verarbeitet worden sein. Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen.
Ursprungsregeln nach Kapiteln:
Ursprungsregel | |
Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kapitel 1-24) | hauptsächlich in der EU hergestellt, Positions (Vierstellerebene)- oder Unterpositionswechsel (Sechsstellerebene) |
Chemie, Pharmazeutika (Kapitel 25-38) | hauptsächlich Positions- oder Unterpositionswechsel, chemische Reaktion oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works |
Kunststoffe, Leder- und Holzwaren (Kapitel 39-49) | hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works oder Kombination |
Textil, Bekleidung (Kapitel 50-67) | produktspezifische Regeln |
Steine, Keramik, Porzellan etc. (Kapitel 68-83) | hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works |
Maschinen, Elektronik (Kapitel 84-85) | hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works |
Beförderungsmittel (Kapitel 86-89) | hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 40-50 Prozent ex works |
Instrumente, Messgeräte (Kapitel 90-93) | hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-55 Prozent ex works |
Möbel, Sonstiges (Kapitel 94-97) | hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works |
4. Ursprungsnachweis
Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können. Ab Inkrafttreten bzw. vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können dann auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden. Dies wird nach den Erfahrungen mit anderen Abkommen allerfrühestens 2026 oder 2027 der Fall sein.
5. Weitere Informationen
Der Abschluss der Verhandlungen ist der erste wichtige Schritt für das Handelsabkommen EU-Mercosur. Nun folgen politische Abstimmungen und die Fehlerbereinigung des Verhandlungsergebnisses durch Spezialisten aus dem Mercosur und der EU (legal scrub). Falls alles planmäßig läuft, kann eine vorläufige Anwendung 2026 oder 2027 erfolgen. Weiterführende Informationen, Verhandlungsdokumente und vieles mehr finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Stand: 7.1.2025