International
EU-Antidumpingmaßnahmen
EU-Antidumpingmaßnahmen gegen Graphitelektroden aus China
Am 7. April 2022 hat die EU-Kommission Antidumpingzölle auf Einfuhren von Graphitelektroden aus China eingeführt. Diese Maßnahmen folgen auf eine Untersuchung, die ergab, dass chinesische Graphitelektroden in der EU zu gedumpten Preisen verkauft wurden. Die Antidumpingzölle auf Graphitelektroden aus China wurden auf 25,5 Prozent bis 74,9 Prozent festgesetzt. Weitere Informationen finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558.
EU-Antidumpingmaßnahmen gegen Kalziumsilizium aus China
Die Europäische Kommission hat am 24. März 2022 (Durchführungsverordnung (EU) 2022/468) endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Kalziumsilicium mit Ursprung in China eingeführt. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass die Einfuhren aus China auf dem EU-Markt erheblich gedumpt sind. Als Reaktion darauf wird die Kommission Zölle zwischen 31,5 Prozent und 50,7 Prozent auf die Einfuhren von Kalziumsilizium aus China erheben.
EU-Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Quersubventionierung bei Stahlprodukten
Am 16. März 2022 hat die EU-Kommission Ausgleichszölle auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien und Indien eingeführt. Darüber hinaus ergreift die EU Maßnahmen gegen Vorzugsfinanzierungen, die China Indonesien im Rahmen einer komplexen Subventionsregelung für Ausfuhren in die EU gewährt. Weitere Informationen finden Sie in Durchführungsverordnung (EU) 2022/433.
Antidumpingmaßnahmen gegen Aluminium-Haushaltsfolien aus China um fünf Jahre verlängert
Chinesische Exporteure hatten in der Vergangenheit versucht, die geltenden EU-Zölle zu umgehen, indem sie die Ware geringfügig veränderten oder sie über Thailand verschifften. Die EU reagierte darauf, indem sie die Antidumpingmaßnahmen im Jahr 2017 auf die veränderte Ware und im Jahr 2021 auf Sendungen der Ware aus Thailand ausweitete. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/402 der EU-Kommission wurde am 10. März 2022 veröffentlicht.
Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Glasfaserprodukte aus Marokko
Die Maßnahmen folgen auf eine EU-Untersuchung, die ergab, dass die Antidumping- und Ausgleichszölle auf Glasfasergeweben (GFF) aus China durch aus Marokko versandte Einfuhren umgangen wurden. Laut EU-Kommission ist die Ausweitung der Maßnahmen auf Marokko notwendig, um die seit April 2020 geltenden Handelsschutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von GFF aus China durchzusetzen. Die EU-Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ein chinesischer Hersteller in Marokko ein Unternehmen gegründet hat, das Glasfaser-Rovings (das wichtigste Ausgangsmaterial für GFF) aus China einführt und in Marokko weiterverarbeitet. Hauptziel dieses Vorhabens war es laut EU-Kommission, GFF in die EU auszuführen, ohne Handelsschutzzölle zu zahlen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Durchführungsverordnung (EU) 2022/301 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2022/302.
Antidumpingmaßnahmen für Verbindungselemente aus China
Die Europäische Kommission hat am 17. Februar 2022 eine Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen auf bestimmte aus China eingeführte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl veröffentlicht. Die Zölle wurden zwischen 22,1 Prozent und 86,5 Prozent festgesetzt. Die Maßnahmen folgen auf eine Untersuchung, die ein erhebliches Dumping auf dem Markt ergab.
EU-Kommission führt Antisubventionszölle auf Einfuhren von Glasfaserkabeln aus China ein
Die Europäische Kommission hat am 19. Januar Antisubventionszölle auf die Einfuhren von Glasfaserkabeln aus China eingeführt. Diese Zölle kommen zu den Antidumpingmaßnahmen hinzu, die im November 2021 für dieselbe Ware eingeführt wurden. Die Antisubventionszölle liegen zwischen 5,1 Prozent und 10,3 Prozent. Wie üblich wurden die am 18. November 2021 für dieselbe Ware eingeführten Antidumpingmaßnahmen angepasst, um eine Doppelzählung zu vermeiden, wenn sich Dumping- und Subventionspraktiken überschneiden.
EU verlängert Antidumpingzölle auf flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl
Die Europäische Kommission hat am 17. Januar die geltenden Antidumpingzölle auf die Einfuhren von kornorientierten flachgewalzten Erzeugnissen aus Silicium-Elektrostahl (GOES) aus der Volksrepublik China, Russland, den USA, Japan und Südkorea um fünf Jahre verlängert. Die Maßnahmen werden weiterhin in Form eines Mindesteinfuhrpreises gelten, bei dessen Überschreitung die Einfuhren frei und somit ohne Antidumpingzölle erfolgen. Nur wenn die Einfuhrpreise unter diesem Niveau liegen, wird die EU-Kommission Antidumpingzölle in Höhe der Differenz zwischen dem Einfuhrpreis und dem Mindesteinfuhrpreis einführen, wobei der Höchstsatz zwischen 21,5 Prozent und 39 Prozent des Einfuhrpreises liegt.
Die Webseite der Germany Trade & Invest bietet Updates zu Antidumpingzöllen sowie weitere Informationen unter anderem zum Antidumpingzoll auf Einfuhren von Verbindungselementen aus China, Glasfasern aus China, Türkei und Marokko, sowie von Kabel aus optischen Fasern, Grafiteletrodensysteme und flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse (letztere ausgesetzt bis 10. Juli 2022).
Quelle: DIHK