Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation
Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft umfassende und integrierende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente zu bearbeiten. Dabei sind wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge zu beachten. Es sollen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Planen, Organisieren, Koordinieren und Kontrollieren von Projekten und Veranstaltungen im In- und Ausland,
- Mitgestalten von betrieblichen Abläufen und Prozessen,
- Einsetzen und Optimieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
- zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Einsetzen von Kommunikations- und Werbemitteln,
- angemessenes und sachgerechtes Kommunizieren auch unter Einsatz von Argumentations- und Präsentationstechniken, insbesondere unter Berücksichtigung von Konfliktbewältigungsstrategien und interkulturellen Aspekten,
- Ermitteln und ergebnisorientiertes Auswerten von bürowirtschaftsbezogenen Kennzahlen,
- Planen, Organisieren, Durchführen und Kontrollieren von Ausbildung,
- Entwickeln und Pflegen von internen und externen Kontakten, Kundenbeziehungen und Netzwerken.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation / einer Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation haben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
nachweist.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation / einer Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation haben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Antrag auf Prüfungszulassung
Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid per Mail.
Weitere Informationen zur Online-Prüfungszulassung finden Sie hier.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 26 KB)entnehmen.
Bitte beachten Sie die Strukturierung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB), den Prüfungsablauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB)sowie die Bearbeitungshinweise für die schriftlichen Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB).
Bitte beachten Sie die Strukturierung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB), den Prüfungsablauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB)sowie die Bearbeitungshinweise für die schriftlichen Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB).
Themenvorschlag
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der schriftlichen Teilprüfung eingereicht. Das zu verwendende Formular können Sie als PDF-Datei herunterladen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 158 KB).
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Lehrgangsträger
Auch die IHK Ulm bietet Vorbereitungslehrgänge an: nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Seminar- und Lehrgangsorganisation gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie hier.
Neben den IHK-eigenen Lehrgangsangeboten lohnt sich auch ein Blick auf weitere Bildungsanbieter, die vielfältige Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung und beruflichen Weiterbildung bieten. Zur Recherche eignen sich insbesondere folgende Weiterbildungsdatenbanken:
- https://wis.ihk.de - Weiterbildungsorganisationssystem der Industrie- und Handelskammern
- https://www.arbeitsagentur.de/kursnet – das zentrale Portal der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung
- https://www.iwwb.de – das Informationssystem zur Weiterbildung mit bundesweiten Angeboten
- https://www.zfu.de – die Zentralstelle für Fernunterricht mit geprüften Fernlehrgängen
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über den Onlineshop der DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben.
Prüfungstermine
Schriftlicher Prüfungsteil
Prüfungsfächer | Jahr 2027 |
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13. September |
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14. September |
Mündlicher Prüfungsteil
An der mündlichen Prüfung darf nur teilnehmen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Der genaue Termin für die mündliche Prüfung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung erst möglich ist, wenn Sie den Zulassungsbescheid sowie das Registrierungsscheiben für das Fortbildungs-Infocenter von uns erhalten haben!
Ihre Prüfungsanmeldung nehmen Sie digital über das Fortbildungs-Infocenter vor.Weitere Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss | |
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Herbstprüfung | 10. Juni |
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.