Nr. 6838720
IHK Ulm

Klimaschutz

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Seit dem 17. April 2026 gelten in Deutschland die bereits 2024 mit der F-Gase-Verordnung erweiterten Anforderungen an Tätigkeiten mit F-Gasen. Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) erweitert die Sachkundepflicht etwa auf Anlagen mit sogenannten alternativen Kältemitteln.

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Die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase 2024/573 („F-Gase-Verordnung“) betrifft viele Unternehmen.

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Fahrzeuge, deren Klimaanlagen fluorierte Gase enthalten (auch „F-Gase“ genannt), unterliegen der im März 2024 neu veröffentlichten F-Gas-Verordnung der EU. Deshalb müssen sich Unternehmen, die solche Fahrzeuge in die EU einführen/importieren oder aus der EU ausführen/exportieren wollen, zuvor im F-Gas-Portal der EU registrieren.

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Ende Februar 2025 wurde eine Verwaltungsvorschrift in geänderter Fassung neu veröffentlicht, mit der ein Förderprogramm für Unternehmen fortgeführt wird, das bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützt.