Gefahrgutfahrer/innen
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen oder in loser Schüttung befördern, sowie Tankfahrzeugführer müssen besonders geschult werden.
Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen oder in loser Schüttung befördern, sowie Tankfahrzeugführer müssen, gemäß 8.2 ADR, besonders geschult werden und im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Was ist die ADR-Schulungsbescheinigung?
Die ADR-Schulungsbescheinigung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Gefahrgutfahrerschulung und Prüfung nach Kapitel 8.2 ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen, Tankfahrzeugführer und Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in loser Schüttung befördern, müssen im Besitz dieser ADR-Schulungsbescheinigung sein. Sie wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt und ist fünf Jahre gültig.
Muster von ADR-Schulungsbescheinigungen mehrerer ADR-Vertragsstaaten finden Sie unter UNECE.
Basis- und Aufbaukurse
Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Kursarten, je nach Art des Transports und der Gefahrgüter:
Basiskurs
Für Fahrer von:
- Fahrzeugen mit Versand- oder Schüttgut gefährlicher Güter
- Fahrzeugen mit Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC (bis 3 m³ Einzelfassungsraum)
- Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum bis 1 m³
Aufbaukurs Tank
Für Fahrer von:
- Fahrzeugen mit Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC (über 3 m³ Einzelfassungsraum)
- Fahrzeugen mit festverbundenen oder Aufsetztanks (über 1 m³)
- Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum über 1 m³
Voraussetzung: Erfolgreicher Basiskurs
Aufbaukurs Klasse 1
Für den Transport von:
- Explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 – unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Voraussetzung: Erfolgreicher Basiskurs
Aufbaukurs Klasse 7
Für den Transport von:
- Radioaktiven Stoffen der Klasse 7 – unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (sofern S12 nicht anwendbar ist)
Voraussetzung: Erfolgreicher Basiskurs
Auffrischung nicht vergessen!
Bevor die ADR-Schulungsbescheinigung abläuft, muss eine Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung absolviert werden. So bleibt die Qualifikation aktuell und gültig. Wichtig: Die ADR-Schulungsbescheinigung kann nur bis zum Ablaufdatum aufgefrischt werden.
Tipp: Rechtzeitig die Verlängerung planen, aktuelle Schulungstermine können Sie gerne bei uns abfragen.
Hinweis: Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt, die Prüfungssprache ist Deutsch, Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Schulungsveranstalter
Schulungen für Gefahrgutfahrer zum Erwerb, Erweiterung und Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung unterliegen bestimmten Qualitätskriterien. Die Schulungsveranstalter müssen geeignet sein, das heißt, insbesondere über fachlich und pädagogisch qualifiziertes Lehrpersonal, über die notwendigen geeigneten Räume für den Unterricht und über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Die Überprüfung der Anerkennungskriterien ist den Industrie- und Handelskammern als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen worden. Die IHKs sind insoweit ermächtigt worden, Einzelheiten der Anerkennung durch Satzung zu regeln. Eine Liste der anerkannten Schulungsveranstalter haben wir für Sie erstellt.
Für Informationen zur Anerkennung als Schulungsveranstalter finden Sie hier.
