Nr. 6709284
IHK Ulm

Sachkundeprüfung

IHK Ulm
IHK Ulm

Wer Immobiliardarlehen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34i Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann unter anderem durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/ zur Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK erfolgen.