Termine Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliar­darlehens­vermittlung IHK"

Wer Immobiliardarlehen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34i Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann unter anderem durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK erfolgen.
Folgende Prüfungstermine sind geplant:
Termine Anmeldeschluss
17. März 2026* 17. Februar 2026
16. Juni 2026* 15. Mai 2026
13. Oktober 2026* 11. September 2026
* Bitte beachten Sie, dass der Termin für den praktischen Prüfungsteil auch an einem anderen Tag stattfinden kann.
Das Anmeldeformular zur Sachkundeprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl begrenzt ist.
Die Anmeldefrist endet 30 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Prüfung umfasst grundsätzlich einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten und wird überwiegend nach dem Multiple Choice-Prinzip digital am PC durchgeführt. Die praktische Prüfung dauert etwa 20 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit und findet als Simulation eines Beratungsgesprächs statt. Dabei werden Sie von einem Ausschuss aus drei Personen geprüft. Die genauen Inhalte der Prüfung können dem Rahmenplan unter „Weitere Informationen” entnommen werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden.
Dazu muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberater) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1GewO (Finanzanlagenvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Finanzanlagenberater) oder
  • Sie besitzen einen Sachkundenachweis für eine der oben genannten Erlaubnisse
    (Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK,
    Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK)
Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich.
Eine Abmeldung nach Anmeldeschluss kann nur schriftlich erfolgen und ist mit Gebühren verbunden. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung fällt die volle Prüfungsgebühr an.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Stand: November 2025