Neue Registrierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz
Bis zum 01. Januar 2024 müssen sich die nach § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten (z.B. Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Finanzanlagenvermittler etc.) im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ registrieren. Hierbei handelt es sich um das Verdachtsmeldesystem der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Die Registrierungspflicht besteht dabei unabhängig von einer Verdachtsmeldung.