Nr. 6709194
IHK Ulm

Geldwäsche

IHK Ulm

Bis zum 01. Januar 2024 müssen sich die nach § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten (z.B. Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Finanzanlagenvermittler etc.) im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ registrieren. Hierbei handelt es sich um das Verdachtsmeldesystem der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Die Registrierungspflicht besteht dabei unabhängig von einer Verdachtsmeldung.

Wettbewerbsrecht

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Es richtet sich nicht nur an Banken oder Kapitalanlagegesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

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