Nr. 6709194
IHK Ulm

Geldwäsche

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Durch das EU-Geldwäschepaket besteht Handlungsbedarf für Unternehmen. Es gibt neue europäische Vorgaben für das Transparenzregister, und ab dem 10. Juli 2027 gilt insbesondere die neue Geldwäsche-Verordnung. Informieren Sie sich über die Neuerungen in diesem kostenfreien Webinar am 21. Oktober 2026.

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Bis zum 01. Januar 2024 müssen sich die nach § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten (z.B. Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Finanzanlagenvermittler etc.) im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ registrieren. Hierbei handelt es sich um das Verdachtsmeldesystem der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Die Registrierungspflicht besteht dabei unabhängig von einer Verdachtsmeldung.

Wettbewerbsrecht

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Es richtet sich nicht nur an Banken oder Kapitalanlagegesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

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