IHK Ulm

DIHK-Webinar "Geldwäsche-Verordnung - neue Herausforderungen und Handlungsbedarf für Unternehmen" am 21. Oktober 2026

Ab dem 10. Juli 2027 gilt mit der Geldwäsche-Verordnung erstmalig ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Gegenstand der neuen Verordnung sind insbesondere zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Auch aus den weiteren Regelungen der Geldwäsche-Verordnung sowie aus der Geldwäsche-Richtlinie ergeben sich neue oder gegenüber bisher geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an Unternehmen aus Industrie und Handel.
Durch das EU-Geldwäschepaket besteht Handlungsbedarf für Unternehmen. Es gibt neue europäische Vorgaben für das Transparenzregister, und ab dem 10. Juli 2027 gilt insbesondere die neue Geldwäsche-Verordnung.
Wir möchten Sie auf ein kostenfreies Webinar der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) aufmerksam machen. Dieses findet am
Mittwoch, 21. Oktober 2026
von 9:30 bis ca. 11:00 Uhr
online
statt und gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.
Der Teilnahmelink wird kurz vor der Veranstaltung durch die DIHK an die angemeldeten Personen versendet.
Die Anmeldung zum Webinar finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl ist technisch begrenzt, die Teilnahmemöglichkeit richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen.