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AI-Act: Die EU reguliert künstliche Intelligenz (KI)

Der AI Act (Artificial Intelligence Act), offiziell die Verordnung über künstliche Intelligenz, ist weltweit eine der ersten umfassenden Regulierungen von künstlicher Intelligenz (KI). Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über den AI Act sowie ob und wie Ihr Unternehmen davon betroffen ist.

Was ist das Ziel des AI Act?

Die KI hat das Potenzial, vielfältige Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft hervorzubringen. Als Beispiele können die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung der Ressourcennutzung und die Personalisierung von Dienstleistungen genannt werden. Dieselben KI-Faktoren, die einen sozioökonomischen Nutzen erbringen, bergen aber auch neue Gefahren und Nachteile für unsere Gesellschaft. Beispielsweise können KI-Systeme, die auf unzureichenden oder verzerrten Trainingsdaten basieren, Vorurteile übernehmen und dadurch diskriminierende Entscheidungen begünstigen.
Die EU möchte deshalb sicherstellen, dass KI im Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien der EU entwickelt und eingesetzt wird.

Meilensteine des AI Act

Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seine Vorgaben gelten jedoch schrittweise. Voll anwendbar ist die Verordnung grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Einzelne Regelungen gelten bereits früher oder erst später.
Datum Meilenstein
2. Februar 2025 Geltung von Kapitel I und II, insbesondere der Begriffsbestimmungen, der Pflicht zur KI-Kompetenz und der Verbote bestimmter KI-Praktiken
2. August 2025 Geltung u. a. von Governance-, Notifizierungs- und Sanktionsvorschriften sowie der Vorgaben zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
2. August 2026 Grundsätzlicher Geltungsbeginn der KI-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt gelten insbesondere viele Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sowie die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act
2. August 2027 Geltung von Art. 6 Abs. 1 und der entsprechenden Pflichten für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme, insbesondere KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte

Wer ist vom AI Act betroffen?

Der AI Act betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in der EU. Er gilt insbesondere für Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, für Betreiber von KI-Systemen mit Sitz oder Standort in der EU sowie für Anbieter und Betreiber aus Drittländern, wenn die Ausgabe des KI-Systems in der EU verwendet wird.
Diese Akteure sind vom AI Act betroffen:
  • Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, unabhängig davon, ob sie in der EU oder in einem Drittland niedergelassen sind
  • Betreiber von KI-Systemen, die ihren Sitz in der EU haben oder sich in der EU befinden
  • Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig sind, wenn das vom System hervorgebrachte Ergebnis innerhalb der EU verwendet wird
  • Einführer, Händler, Produkthersteller und Bevollmächtigte, soweit sie unter die Verordnung fallen
Nicht vom AI Act betroffen sind unter anderem:
  • KI-Systeme, die ausschließlich für militärische Zwecke, Verteidigungszwecke oder Zwecke der nationalen Sicherheit in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder verwendet werden
  • bestimmte Behörden in Drittländern und internationale Organisationen, die KI-Systeme im Rahmen internationaler Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und justiziellen Zusammenarbeit mit der EU oder mindestens einem Mitgliedstaat verwenden
  • KI-Systeme oder KI-Modelle, die eigens für den alleinigen Zweck der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung entwickelt und in Betrieb genommen werden
  • Forschungs-, Test- und Entwicklungstätigkeiten zu KI-Systemen oder KI-Modellen, bevor diese in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Tests unter Realbedingungen fallen jedoch nicht unter diese Ausnahme
  • Betreiber, die natürliche Personen sind und KI-Systeme ausschließlich persönlich und nicht beruflich verwendenoffenen Lizenzen bereitgestellt werden, fallen grundsätzlich nicht unter die Verordnung. Die Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn sie als Hochrisiko-KI-System, als verbotenes KI-System oder als KI-System mit Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act in Verkehr gebracht

Wie wird KI im Rahmen des AI Act definiert?

Der AI Act definiert ein KI-System als ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann. Es leitet aus Eingaben ab, wie Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.
Das heißt: Ein KI-System ist ein Computerprogramm, das selbstständig Daten verarbeiten kann, um bestimmte Ergebnisse zu liefern. Es kann dabei lernen und sich anpassen, ohne dass ein Mensch es jedes Mal neu programmieren muss.

KI-Kompetenzvermittlung (Artikel 4 AI Act)

Artikel 4 des AI Act ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar und wurde durch den Digital Omnibus on AI geändert. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz bei Beschäftigten und anderen Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme nutzen.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist nicht entfallen, wurde aber neu gefasst. Statt ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ sicherstellen zu müssen, sollen Unternehmen nun die Entwicklung von KI-Kompetenz durch geeignete Maßnahmen unterstützen. Bestehende Informationen und interne Vorgaben zu Artikel 4 sollten daher auf die neue Rechtslage abgestimmt werden.
Zu geeigneten Maßnahmen können gehören:
  • Schulungsprogramme, die die notwendigen technischen, rechtlichen und ethischen Grundlagen für den Umgang mit KI vermitteln
  • Trainings zur sicheren Nutzung von KI-Systemen, insbesondere wenn diese in sicherheitskritischen oder sensiblen Bereichen eingesetzt werden
  • interne Leitlinien und Rollenprofile für den Einsatz von KI-Systemen
  • regelmäßige Auffrischungskurse, um Mitarbeitende über neue Entwicklungen und Best Practices im Umgang mit KI-Systemen zu informieren

Ist meine KI vom AI Act betroffen?

Im AI Act gilt: Je höher das Risiko eines KI-Systems ist, desto strenger sind die Anforderungen. Um zu bestimmen, welche Vorschriften für welche KI-Systeme gelten, unterscheidet die Verordnung insbesondere zwischen verbotenen KI-Praktiken, Hochrisiko-KI-Systemen, KI-Systemen mit besonderen Transparenzpflichten und sonstigen KI-Systemen.

Welche Risikoklassen gibt es?

Der AI Act kategorisiert KI-Systeme in vier verschiedene Risikoklassen, die jeweils mit unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben verknüpft sind:
Risikoklasse Kurzbeschreibung Regulierung Beispiel
Inakzeptables Risiko Verletzung fundamentaler Rechte Verboten Social Scoring Systeme
Hohes Risiko Potenziell hohes Schadensrisiko Weitreichende Anforderungen Kreditwürdigkeitsprüfung
Begrenztes Risiko Interaktion mit Personen Transparenzpflichten Chatbots
Niedriges Risiko Alle anderen Systeme Keine Anforderungen Vorausschauende Wartung
Je größer das potenzielle Risiko bei der Verwendung eines KI-Systems ist, desto umfangreicher sind die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen. Dazu können Risikomanagement, Dokumentationspflichten, EU-Konformitätserklärungen, Registrierungspflichten, menschliche Aufsicht und Überwachung durch den Betreiber gehören.

Welche gesonderten Vorschriften gelten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck?

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, auch General Purpose Artificial Intelligence oder GPAI genannt, sind von KI-Systemen zu unterscheiden. Gemeint sind Modelle, die eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aufweisen und in der Lage sind, ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent zu erfüllen. Solche Modelle können in eine Vielzahl nachgelagerter Systeme oder Anwendungen integriert werden.
Ein populäres Beispiel hierfür ist ChatGPT von OpenAI. Das zugrunde liegende KI-Modell kann für unterschiedliche Aufgaben eingesetzt werden, etwa zur Verarbeitung und Erzeugung von Texten, Bildern oder anderen Inhalten.
Für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten insbesondere folgende Pflichten:
  • Erstellung und Aktualisierung technischer Dokumentation des Modells
  • Bereitstellung von Informationen und Dokumentation für Anbieter, die das Modell in ihre KI-Systeme integrieren wollen
  • Einführung einer Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union
  • Erstellung und Veröffentlichung einer hinreichend detaillierten Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte nach einer Vorlage des AI Office
Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Pflichten. Dazu gehören insbesondere Modellbewertungen, die Bewertung und Minderung systemischer Risiken, die Überwachung schwerwiegender Vorfälle sowie angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen.

Wie hoch fallen Sanktionen für Verstöße aus?

Die Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften werden entsprechend der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie weiterer Umstände festgelegt. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
  • Missachtung verbotener KI-Praktiken nach Art. 5 AI Act: bis zu 35 Mio. EUR oder bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist
  • Verstöße gegen bestimmte Verpflichtungen des AI Acts, einschließlich der Transparenzpflichten nach Art. 50: bis zu 15 Mio. EUR oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist
  • Bereitstellung falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen an notifizierte Stellen oder zuständige nationale Behörden: bis zu 7,5 Mio. EUR oder bis zu 1 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Bei KMU einschließlich Start-ups gilt jeweils der niedrigere Betrag aus dem genannten Prozentsatz oder der genannten Summe.

Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten nach AI Act

Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Pflichten zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Wo bekomme ich weitere Unterstützung?

Betroffenheitsprüfung (Compliance-Checker)
Der Compliance-Checker des Future of Life Instituts ist ein nützliches Tool, um schnell herauszufinden, unter welche Risikoklasse ein KI-System fällt: EU AI Act Compliance Checker
KI Service Desk der Bundesnetzagentur
Der KI-Service Desk unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland.
Kennzeichnung von KI-Inhalten
Dieses kostenlose Tool von Mimikama (Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch) hilft dabei zu prüfen, ob KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte nach dem EU AI Act gekennzeichnet werden müssen.

Die Informationen und Auskünfte der IHK Ulm enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎

Stand: August 2026