Erstattung ausländischer Vorsteuern
Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer häufiger deutsche Unternehmen auch im Ausland tätig werden. In solchen Fällen kommt es dazu, dass deutsche Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer belastet werden. Diese Umsatzsteuer kann anders als bei inländischen Rechnungen nicht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.