IHK Ulm
Vordruckmuster für Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2026 veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2025 die folgenden Vordruckmuster im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2026 veröffentlicht:
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 (USt 1 A)
- Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2026 (USt 1 H)
sowie die dazugehörigen Anleitungen. Sie hängen dem BMF-Schreiben an.
Inhaltliche Anpassungen gegenüber den Mustern des Vorjahres ergeben sich unter anderem aus dem Inkrafttreten einer Übergangsreglung in § 27 Absatz 40a UStG für bis zum 1. Januar 2026 nach § 4 Nummer 4a UStG eingelagerte und nach dem 31. Dezember 2025 ausgelagerte Gegenstände. Weitere Einzelheiten finden sich im BMF-Schreiben.
Darüber hinaus gehende Änderungen dienen der zeitlichen Anpassung der Muster beziehungsweise sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
Hinweis:
Die vom BMF veröffentlichten Vordruckmuster sind nicht online ausfüllbar.
Stand: Januar 2026
