BMF ändert das Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Mehr Digitalisierung ab 2026
Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen die Verwaltungsauffassung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren grundlegend angepasst. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen in § 61a UStDV, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Ziel ist vor allem die konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verfahren.