Nr. 6693948
IHK Ulm

Aktuelles

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Umsatzsteuerbefreiung für Verkäufe von Waren aus Nicht-EU-Staaten vor der Einfuhr neu geordnet. Die neuen Vorgaben gelten für alle Lieferungen ab dem 9. April 2026.

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Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen die Verwaltungsauffassung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren grundlegend angepasst. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen in § 61a UStDV, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Ziel ist vor allem die konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verfahren.